St. Petri in Melle als reformatorisches Glaubensbekenntnis

300 Jahre Neubau evangelische Kirche in Melle 1723–2023

von Fritz-Gerd Mittelstädt (Melle)

Sicher war es kein Zufall, dass man in den Eingangsbereich der neuen evangelischen Kirche in Melle einen Stein eingefügt hat, der sich zuvor in dem 1720 durch die Feuersbrunst zerstörten Gotteshaus befunden hatte. Er gehört zu dieser neuen Kirche, an deren Einweihung am 13. Oktober 1723 in diesem Jubiläumsjahr mit vielen Veranstaltungen erinnert worden ist.

Abb. 1: Der aus der ersten mellischen evangelischen Kirche übernommene Stein zur Erinnerung an die Capitulatio Perpetua im Turmuntergeschoss von St. Petri. (Foto: Christoph Stiehl)

Dieser Stein gibt als sicht- und lesbares Zeichen den Eintretenden eine historische Einordnung und eine Bestimmung für das Gebäude bzw. eine Selbstverpflichtung der Meller Lutheraner mit auf den Weg in die Kirche – bis heute. Vielen ist diese Inschrift aus dem Jahre 1652 links hinter dem Haupteingang bekannt. Sie ruft in Erinnerung, dass die protestantische Kirche in Melle nach der Kapitulation errichtet worden ist. Damit ist nun keineswegs gemeint, dass die Lutheraner in jenem Jahr in Melle kapituliert hätten, dass sie die Segel hätten streichen müssen, dass sie eine Schlacht verloren hätten. Mit dem Wort Capitulation verweist dieser Text auf eine grundlegende Vereinbarung aus dem Jahre 1650, die sogenannte Capitulatio Perpetua Osnabrugensis.[1]

Erinnerung, Regelungen und Bestimmung

Zwei Jahre nach dem Westfälischen Frieden war mit diesem Vertragstext eine neue Landesverfassung für das Fürstbistum Osnabrück in Kraft getreten. Darin wurde neben anderen Regelungen der Kompromiss des sogenannten ‚Volmarschen Durchschlages‘ bezüglich der Verteilung der Kirchen und Klöster umgesetzt. Die Vereinbarung beinhaltete für das bikonfessionelle Melle, dass die katholische Minderheit des Ortes die alte Kirche – St. Matthäus innerhalb der Kirchhofsburg – behalten sollte, während die Lutheraner nebenan auf dem freien Gelände des sich vermutlich dort früher befindenden Meierhofs (die sogenannte ‚Wordt‘) ein neues Gotteshaus errichten durften – eine lutherische Kirche in der Stadt und für die Stadt. Dafür erhielten sie vom evangelischen Fürstbischof Unterstützung. Dass der Bischof und Landesherr seinerzeit – wie auch später zwei Nachfolger – evangelisch war, ist als sogenannte Successio alternativa ebenfalls eine Übereinkunft, die in den Vereinbarungen zum Westfälischen Frieden und in der Capitulatio Perpetua Osnabrugensis kodifiziert worden war.[2] Für die die konfessionellen Verhältnisse betreffenden Regelungen in Melle, im Grönegau und im Fürstbistum Osnabrück gilt, was der Jenaer Historiker Georg Schmidt als essentiell für den Westfälischen Frieden von 1648 ansieht: Es wurden Kriminalisierungs- und Diskriminierungsverbote festgelegt; sie schützten Katholiken und Protestanten als größten Teil der Bevölkerung vor obrigkeitlichen Übergriffen. Das Rechtssystem disziplinierte auch die Obrigkeit.[3] Schmidt erkennt darin Grundlagen für die europäisch-westlichen Grund- und Bürgerrechte. Außerdem hebt dieser Historiker hervor, dass die Vereinbarungen für die Koexistenz der Konfessionen ein diplomatischer Erfolg waren, für den „die Emanzipation der politischen Macht aus den Fängen kirchlicher Bevormundung“ eine wichtige Voraussetzung war, die als ein Schritt zur europäischen Aufklärung zu gewichten ist.[4]

In dem Namen dieser nun gültigen Landesverfassung steht ein Adjektiv, nämlich perpetua. Dieses lateinische Wort – perpetuus in der männlichen Form und eben perpetua als Femininum – hat zum einen die Bedeutung ‚allgemeingültig‘ und verweist auf die Rechtskraft; perpetuus bzw. perpetua lässt sich zum anderen aber ebenso mit ‚fortwährend‘, ‚beständig‘, ‚bleibend‘, ‚für immer‘, ‚ewig‘ übersetzen.[5]

Damit ist in dem Verweis auf die Capitulation in der Inschrift ein Bezug zu deren zweitem Teil enthalten. Darin heißt es erstens, Gott allein sei der Patron dieses Hauses; und zweitens soll darin nur die reine evangelische Lehre erschallen. Somit wird dem Rückblick auf das Jahr 1650 eine Perspektive für die Zukunft gegenübergestellt, die in Verbindung mit Konsequenzen eine Bestimmung, eine Selbstverpflichtung für diesen Ort der Gemeinde aufweist.

Wenn Gott alleine der Patron ist, dann bedarf es für diese Kirche und in dieser Kirche keiner Heiligen, wie wir sie auf vielen Altären zumeist in katholischen Kirchen finden, die in ihrem Namen einen Heiligen als Patron oder eine Heilige als Patronin aufweisen – wie die benachbarte Kirche St. Matthäus. Damit steht der Text des Steines im Einklang mit dem zweiten Kapitel des ersten Briefes von Paulus an Timotheus, dessen 5. Vers im zweiten Kapitel Luther folgendermaßen übersetzt: Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus.[6]

In diesem Zusammenhang sei nur als Frage gestellt, warum, wie und wann die lutherische Kirche in Melle ihren heutigen Namen St. Petri erhielt und warum sie nicht weiterhin einfach als ‚evangelische Kirche‘ bezeichnet wird wie zum Beispiel manche Kirchen in der Pfalz oder im Elsass; dieser Name wäre Programm genug und ließe an der im Stein lesbaren Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig. Es liegen im Übrigen auch im Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Kirche Hannovers keine Unterlagen vor, denen Zeitpunkt und Veranlassung für die Namensgebung St. Petri zu entnehmen sind.[7] Nach Berichten von Einheimischen hat sich dieser Name für die evangelische Kirche in der Meller Stadtmitte umgangssprachlich eingebürgert, nachdem 1966 am nordöstlichen Stadtrand als zweites lutherisches Gotteshaus die Pauluskirche eingeweiht worden war. Diese Auffassung wird allerdings vom Landeskirchenamt in Hannover in Abrede gestellt.[8] Noch eine Frage im Zusammenhang mit dem ausschließlichen Patronat Gottes sei erlaubt: wie lässt sich das weltliche Patronat erklären? Eine Antwort darauf hat Stephanie von Bar; das weltliche Patronat hat nichts mit einem Schutzpatronat zu tun; es versteht sich vielmehr pragmatisch als rechtlich verankerte Fürsorge und Mitwirkung in Verwaltung, Organisation und Aufsicht in der Gemeinde. Es gilt also, dass Patronat Gottes klar und deutlich von dem weltlichen Patronat zu unterscheiden.[9]

Die reine evangelische Lehr als Verpflichtung für die Verkündigung

Die evangelische Lehr soll in diesem Haus ausschließlich in ihrer reinen Form verkündet werden. Und sie soll erschallen – sie darf dann wohl als gesprochenes Wort wie auch als musikalische Botschaft gehört werden. Schon aus diesem Text gehen die Bedeutungen von Altar, Kanzel und Taufe sowie von der Orgel hervor. An und von diesen Orten im Kirchenraum hört man die Botschaft der Bibel – bei der Spendung der beiden Sakramente, bei Lesungen und bei der Predigt sowie in Form der Kirchenmusik. Die hörbare und gehörte Lehre macht diese Kirche zu einem Hörsaal. Das Haus Gottes ist zugleich ein Haus für die Menschen, für die Gemeinde als Kirche; denn ecclesia übersetzt bedeutet nichts anderes als Volks- oder Gemeindeversammlung, als Gemeinschaft.[10]

Es bleibt allerdings weiterhin die Frage, was die reine evangelische Lehr ist. Das zweite Adjektiv reine in dieser Steininschrift macht alles noch komplizierter. Selbst unter den Theologen gibt es dazu Diskussionen. Mehr als 500 Jahre nach der Reformation mag eine Antwort auf diese Frage nicht einfacher geworden sein. Sicher ist die reine evangelische Lehr nicht im biblizistischen Sinne zu verstehen;[11] statt einer rein wörtlichen Auslegung der Bibel sind in der Verkündigung historisch-kritische Forschungsergebnisse der theologischen Wissenschaft zu berücksichtigen. Davon unberührt beinhaltet die reine evangelische Lehr Grundaussagen des Glaubens.

Deswegen ist neben der administrativen Vereinbarung der Capitulatio Perpetua Osnabrugensis von 1650 ebenfalls auf eine andere – theologische – Schrift Bezug zu nehmen, deren Inhalte für das Verständnis von Baugestalt und Innenausstattung der St. Petri Kirche grundlegend sind. Gemeint ist die Confessio Augustana aus dem Jahre 1530, auf die der erste Paragraph des 13. Artikels im Instrumentum Pacis Osnabrugense explizit Bezug nimmt. Sie wurde von Philipp Melanchthon verfasst und gehört mit ihren Grundlegungen zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen.[12] Dieses Dokument war im Übrigen am 1. August 1545 die Grundlage für das Bekenntnis des Meller Rates zur neuen Lehre von Martin Luther.[13] Deswegen lässt sich die später errichtete Kirche für die Meller Protestanten über ihre prägnante Lage im Ortsgefüge hinaus durchaus als Stadtkirche bezeichnen. Das bis 1939 bestehende Patronat der Stadt Melle an dieser Kirche war Ausdruck für die enge Beziehung zwischen Stadt und Kirche, zwischen weltlicher und konfessionsgeprägter Gemeinde. Somit ist St. Petri nicht nur eine Kirche in der Stadt und für die Stadt, sie war eine Kirche der Stadt – freilich nicht im besitzrechtlichen Sinne.

Abb. 2: Die sogenannten Drei Prinzipalstücke: Gemäß Artikel 1 der Confessio Augustana thematisieren die drei Prinzipalstücke die Dreifaltigkeit: Gott Vater (in der von Moses links am Altarretabel gehaltenen Tafel mit den zwölf Geboten, ohne eine Verbildlichung Gottes als Wesen mit menschlicher Physiognomie) und in Form der Taube über Johannes dem Täufer (die gemäß Lukas 3,22 Gott verkünden lässt, dass Jesus sein geliebter Sohn sei), Gott Sohn (von seiner Taufe über das letzte Abendmahl und seine Überwindung des Todes) und Gott Heiliger Geist (als Taube auf der Unterseite des Schalldeckels über der Kanzel); in dem Verständnis von Gott als ‚ein‘ göttliches Wesen stellen die drei Prinzipalstücke im Hinblick auf ihre Botschaft ebenfalls eine Einheit dar. (Foto: Christoph Stiehl)

Ursprünglich hatte das Augsburger Bekenntnis zum Ziel, die Gemeinsamkeit der beiden Konfessionen wiederzuerlangen. Es beinhaltete also ein ökumenisches Bekenntnis, was nicht vergessen werden sollte.[14] Allerdings konnte die Kirchenspaltung nicht verhindert werden, so dass die Confessio Augustana zum wichtigsten Bekenntnis der Lutheraner geworden ist.

Im ersten Artikel wird festgehalten, dass als Gott ein einziges göttliches Wesen genannt wird, das wahrhaftig Gott ist.[15] Eben dieser Gott soll Patron der Meller Kirche sein, wie es der Stein im Turm zum Ausdruck bringt. Dass in diesem göttlichen Wesen drei Personen vereint sind, wird den Gläubigen in St. Petri vermittelt. Auf die Einzigartigkeit Gottes verweist die Inschrift. Neben Gott dem Vater tritt in den drei Prinzipalstücken Taufe, Altar und Kanzel Gott der Sohn in Erscheinung. Gott als Heiliger Geist findet sich in Form der Taube auf der Unterseite des Schalldeckels über der Kanzel.

Abb. 3: Die Unterseite des Schalldeckels mit der Taube über der Predigerin bzw. dem Prediger auf der Kanzel. (Foto: Christoph Stiehl)

(Abb. 3: Detail)

Durch diesen Heiligen Geist gibt Gott, so ist es dem fünften Artikel der Confessio Augustana zu entnehmen,[16] den Hörern des Evangeliums den Glauben. Dem von Gott in sein Amt eingesetzten Prediger kommt die Aufgabe zu, so ebenfalls Artikel fünf, Folgendes zu lehren: wenn wir das glauben, haben wir – nicht durch unser Verdienst, sondern durch Christi Verdienst einen gnädigen Gott. Damit ist eine Antwort auf die Frage gegeben, was unter der reinen evangelischen Lehr’ zu verstehen ist, die zu verkünden Aufgabe der Meller Kirche laut Inschrift ist. In diesem Zusammenhang kommt der Statue des Paulus oben rechts auf dem Altarretabel hinsichtlich seiner Bedeutung für Luthers Rechtfertigungslehre eine besondere Hervorhebung zu.

Gerade im Predigtamt sieht der Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann den radikalen Umbruch der Reformation.[17] Vor etwas mehr als 500 Jahren hat Luther mit seiner Schrift Von der Babylonischen Gefangenschaft der Kirche die damals vorherrschende römische Auffassung vom Priesteramt frontal angegriffen.[18] Diesem Verständnis wohnte eine Zweiteilung zwischen Priestern und Laien inne; 1478/79 stellte die Theologische Fakultät der Universität Köln fest, dass Laien nicht über den Intellekt verfügen, die in den heiligen Schriften enthaltenen Wahrheiten zu erfassen, und dass sie mit einer Lektüre der Bibel diese profanieren würden.

Abb. 4: Die Statue des Paulus oben rechts auf dem Altarretabel. (Foto: Christoph Stiehl)

Mit einer Bibellektüre der Laien sahen die Kleriker ihre heilsvermittelnde Stellung unterminiert, so Kaufmann.[19] Dieser Entmündigung der sogenannten Laien widersetzte sich die Reformation mit der Auffassung, dass im Zentrum des Auftrages des geistlichen Amtes die verständliche und erklärende Wortverkündigung steht. Wenn jemand dieses Amt nicht mehr ausübt, wird er wieder zum Laien – im Gegensatz zum römischen Verständnis des Priesteramtes. Und als Laie hat er dann wie alle Getauften Zugang zu den Sakramenten, nur eben ohne den vorherigen amtlichen Verkündigungsauftrag, der ihm zuvor durch Zustimmung der Gemeinde übertragen worden war.

Unberührt davon bleibt im lutherischen Glaubensverständnis, dass im Glauben alle gleich sind und niemand eine größere Nähe zu Gott für sich in Anspruch nehmen kann als ein anderer; so bringt ebenfalls Kaufmann auf den Punkt, was sich als Konsequenz aus Luthers Aufhebung der zuvor hierarchisierten Zweiteilung der Christenheit in Kleriker und minderbemittelte Laien ergeben hat. Auch diesen reformatorischen Umbruch finden wir in der Meller Kirche wieder: der Gemeinderaum und der Chor sind nicht mehr getrennt; die Gemeinde und der Geistliche bewegen sich räumlich und als Glaubende aufeinander zu. Es gibt in der Petrikirche keinen gesonderten Bereich, der die geistlich-religiöse Exposition des priesterlichen Agierens am Altar inszeniert, die mit einer hierarchisierenden Zweiteilung des Kircheninneren verbunden ist.

Abb. 5: Grundriss der Kirche. (Zeichnung: Christoph Stiehl)

Bau und Ausstattung von St. Petri für die Versammlung der Gläubigen – eine Bekenntnis- und Bildungsoffensive

Damit steht der Baukörper von St. Petri in Melle in enger Beziehung zum siebten Artikel der Confessio Augustana.[20] Die heilige christliche Kirche ist die Versammlung aller Gläubigen. Wichtig sind nicht von Menschen in Szene gesetzte Zeremonien, sondern die Einheit der Christen als Gemeinschaft besteht darin, dass das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt wird und dass die Sakramente dem göttlichen Wort entsprechend gereicht werden. Auch dieses Verständnis kommt in der Innenausstattung von St. Petri zum Ausdruck, und zwar in der erhöhten Stellung der Kanzel als Ort der Predigt und in Taufe und Altar, auf die gleich beim Eintritt in die Kirche die Blicke gelenkt werden. Ich bin getauft – daran erinnert das Taufbecken links gegenüber der Kanzel. Der Altar ist dazwischen nicht in unerreichbare Ferne gerückt und nicht durch ein Gitter von der Gemeinde getrennt; er steht zwar weiterhin im Chorraum, der als solcher aber im Gemeinderaum aufgeht und kein eigenständiger Gebäudeteil mehr ist. Die Bilder und Statuen sind für die Gemeinde gut sichtbar, so dass sie ihrer Lehr- und Erinnerungsfunktion gerecht werden. Deswegen ist die Meller Petrikirche auch ein baulich umgesetztes Glaubens- und Kirchenverständnis, ein Hör- und Sehsaal zugleich.

Der Verzicht auf die Darstellung von Heiligen in der Meller evangelischen Kirche bedeutet hingegen nicht, dass man darin überhaupt keine Bildwerke und keine figürlichen Plastiken findet. Ganz im Gegenteil: im östlichen Bereich des Innenraums wird vielmehr ein Bildprogramm entfaltet. Wie auf einer Bühne werden biblisches Geschehen und Akteure inszeniert. Für Luther war eine Anbetung von Bildnissen undenkbar. Aus seinen Invocavit-Predigten aus dem Jahre 1522 und aus der Schrift Von Bildern und Sakramenten (1524) geht aber hervor, dass er keine Einwände gegen Bildnisse in der Kirche hatte, wenn sie als Informationstafeln den Gläubigen die biblische Botschaft veranschaulichen. Für Luther war klar, dass die in Bildern ästhetisierte Botschaft erst als Verkündigung ihre Wirkung erzielt, wenn die Bildbetrachtung für den Anschauenden zu einer religiösen Erfahrung wird.[21] Bilder sind nicht heilsnotwendig; als propädeutische Hilfsmittel bringen sie hingegen Analphabeten und Unkundigen die Inhalte der Heiligen Schrift nahe. Deswegen ist das Bildprogramm in St. Petri eigentlich ein Bildungsprogramm mit einem didaktisch-pädagogischen Wert und einer religionspädagogischen Funktion. Es bezieht sich mit den Bildern der vier sogenannten Großen Propheten Jeremia, Ezechiel oder Hesekiel, Jesaja und Daniel an der Emporenbrüstung links vom Altar sowie mit Moses und Aaron am Altarretabel auf das Alte Testament, während mit dem Bild der Taufe Jesu – ebenfalls an der Emporenbrüstung –, der Taufe, dem Altarretabel und der Kanzel das Leben Jesu und das Heilsgeschehen durch Bilder und figürliche Bedeutungsträger die Botschaft der Evangelien verkündet wird. Ihr sind Bilder der vier Evangelisten an der Empore rechts vom Altar sowie am Kanzelkorb zugeordnet.

Abb. 6: Putten auf dem oberen Abschluss des Altarretabels. (Foto: Christoph Stiehl)

Die Statue des Paulus oben rechts auf dem Altaraufsatz verweist auf dessen Bedeutung für die Theologie Luthers, während Petrus – links oben auf dem Retabel – als Gründer der Kirche gilt. Mit der Figur von Johannes dem Täufer, mit den Bildern vom letzten Abendmahl und von der Auferstehung sowie mit der die Kanzel bekrönenden Figur des auferstandenen Christi wird das Heilsgeschehen sichtbar. Nun mag man aber eine szenische Darstellung vermissen. Gerade weil in Luthers Auffassungen die theologia crucis, die Theologie vom Kreuz, eine so zentrale Rolle spielt, ist es erstaunlich, dass nirgendwo die Kreuzigung Christi verbildlicht wird. Doch beim genauen Hinsehen finden sich mit den Marterwerkzeugen, die die Putten oben auf dem Altaraufsatz in den Händen halten, Hinweise auf die Kreuzigung Beim Betrachten der Christusfigur über der Kanzel entnimmt man ihr eine doppelte Botschaft: Christus ist mit dem Lendentuch gekleidet, das zur bildlichen Tradition der Kreuzigung gehört. Außerdem hält er in der Linken das Kreuz, an das er genagelt war. Doch nun hat er den Tod am Kreuz überwunden; an das Kreuz ist die Siegesfahne geheftet, und Christus erhebt die rechte Hand zum Zeichen des Triumphs. Aus dem Hinrichtungswerkzeug Kreuz wird das Triumphsymbol Kreuz. So wird die Kreuzigung nicht als ein Ende, sondern vielmehr als ein Neuanfang plastisch visualisiert. Diese Figur ist somit die zentrale und finale Botschaft, auf die die Bildfolge von links – vom Taufbecken – über den Altaraufbau hin zur Kanzel führt. Karfreitag ist das Ende für den Anfang Ostern – beide bilden eine Einheit. Christus hat den Tod überwunden und ist auferstanden – das ist die evangelische Lehr’, die in diesem Haus Gottes immer erschallen soll. In der real existierenden Christusfigur in der evangelischen Kirche in Melle kann eine Verkörperung der Finalität des neutestamentlich kodifizierten Heilsgeschehens gesehen werden: die versammelten Gläubigen sehen das, was sie im Credo als Glaubensgewissheit(en) bekennen. Das Bild- und Bildungsprogramm in der evangelischen Kirche orientiert sich (im eigentlichen Sinne auch mit der Ostrichtung des Gebäudes) an der frohen Botschaft und ist zielgerichtet.

Abb. 7: Christus auf dem Kanzeldeckel am Pfeiler rechts vom Altaraufbau. (Foto: Christoph Stiehl)

(Abb. 7)

Diese Lehre kann man hören, man kann sie sehen; man kann sie ebenfalls fühlen, wenn der Kopf bei der Taufe benetzt wird und wenn man die Oblate nimmt; und mit dem Wein, der für Luther zur rechten Spendung dieses Sakramentes gehört, kann man die frohe Botschaft schmecken.

Nicht zuletzt wird der Geruchssinn der Gemeindeglieder aktiviert – von dem Duft der Kerzen auf dem Altar, auf dem Adventskranz, am Christbaum oder beim Einzug des Osterlichtes in die dunkle Kirche. Dieses Licht können wir auch hören, wenn der 46. Vers aus dem Evangelium des Johannes vorgelesen wird: Ich bin gekommen in die Welt ein Licht, auf daß, wer an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibe. So sinnenfeindlich ist die lutherische Glaubenspraxis gar nicht. Diese entfaltet sich vielmehr als verknüpfte Wahrnehmungen im Kontext eines synästhetischen Erlebnisses in Gottesdiensten.

Der lutherische Bekenntnisort St. Petri als Geschenk des Landesherrn – zwei Gewalten unter einem Dach

Wenn in diesem Jahr der dreihundertste Geburtstag der evangelischen Kirche in Melle gefeiert wird, dann darf ein zweiter Stein mit einer Inschrift nicht unberücksichtigt bleiben, denn auch er beinhaltet eine Botschaft. Gemeint ist der große Stein, an dem man schnell vorbeigeht. Er befindet sich an der rechten Wand, ebenfalls im Eingangsbereich im unteren Turmgeschoss. Sein lateinischer Text lautet in deutscher Übersetzung:

Dieses heilige Gotteshaus

dem einen, dreieinigen Gott

und dessen wahren Dienst geweiht

am 10. Mai 1720

durch einen verheerenden Brand zerstört

hat Ernst August, von Gottes Gnaden

Herzog von York und Albanien

Bischof von Osnabrück

Herzog von Braunschweig

und Lüneburg usw. usw.

von Grund auf wiedererrichten,

aufbauen, erweitern

und vollenden lassen

in frommer Gesinnung

und mit glücklicher Hand

im Jahre des Heils 1724.

Abb. 8: Stein zur Erinnerung an die Förderung des Kirchenneubaus durch Ernst August II. im Turmuntergeschoss. (Foto: Christoph Stiehl)

Wer war dieser Ernst August? Er wurde 1674 in Osnabrück als jüngster der sechs Söhne von Ernst August und dessen Frau Sophie von der Pfalz geboren. Da er den gleichen Namen wie sein Vater trug, wurde dieser mit der Ordnungszahl als Erster bezeichnet, während der Sohn als Ernst August II. in die Geschichte eingegangen ist. Sein Vater hatte den ersten Bau der evangelischen Kirche in Melle gefördert. Ernst August II. wurde 1716 vom Osnabrücker Domkapitel der successio alternativa entsprechend zum evangelischen Nachfolger des katholischen Bischofs Karl von Lothringen gewählt, der seinerseits 18 Jahre zuvor die Nachfolge von Ernst August I. angetreten hatte. Was Ernst August II. als Bischof von Osnabrück von seinen beiden Vorgängern unterschied, war die Tatsache, dass er ständig in der Stadt residierte. Dort starb er auch im Jahre 1728. Von diesem Bischof wird berichtet, dass er ein eher geringes Repräsentationsbedürfnis hatte und sich um eine Reduzierung der Landesschulden bemühte. Umso mehr gilt es hervorzuheben, dass er, so wie sein Vater den ersten evangelischen Kirchenbau mitfinanzierte, den Neubau der Meller Kirche nach dem Stadtbrand von 1720 förderte.[22] Als Zeichen großer Solidarität erhielten die Meller Lutheraner darüber hinaus für ihre neue Kirche eine Unterstützung in Form von landesweit gewährten Spenden. Die Verbundenheit des Fürstbischofs und zugleich Landesherrn mit dieser Kirche wird nicht nur in diesem zweiten Gedächtnisstein bis heute dokumentiert, sie ist ebenfalls in der Christian-Vater-Orgel sicht- und hörbar und in unveränderter Weise in der Gewölbemalerei über dem Altar erhalten. Pro lege et grege – für das Gesetz und die Herde, man kann auch sagen: für das Volk oder die Gemeinde – das Motto von Ernst August II. als Bischof stimmt mit dem Inhalt des in Stein geschriebenen Textes im Turm überein. Außerdem fällt in dem Wappen des Bischofs hoch oben im Gewölbe das französischsprachige Motto des Hosenbandordens auf: honny soit qui mal y pense. Damit teilt der Bischof als Landesherr den Meller Lutheranern seine Zugehörigkeit zum englischen Hochadel mit; ihm gehörte er seit 1714 an, als sein Bruder durch die Erbfolge bedingt König von Großbritannien geworden war. Dieser hatte dann seinem fürstbischöflichen Bruder in Osnabrück den Hosenbandorden verliehen. Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Schwester von Ernst August II., Sophie Charlotte, durch Heirat Königin in Preußen geworden war. Auch mit dem zweiten Stein lässt sich eine Beziehung zur Confessio Augustana herstellen. Ernst August – gemeint ist Ernst August II. – sieht sich als von Gottes Gnaden in sein Amt eingesetzt; entsprechend heißt es in deren Artikel 16, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen ohne Sünde in Obrigkeit, Fürsten- und Richteramt tätig sein können.[23] Zwei Gewalten werden unter einem Dach im letzten Joch der St.-Petri-Kirche sichtbar: die von Gott gegebene Ordnung in den zehn Geboten, die Mose links am Altarretabel als Doppeltafel für die Gemeinde sichtbar hält, und die weltliche Macht, die über der Gemeinde wacht und für Recht und Ordnung sorgt. So mag man auch die Botschaften des zweiten Steins aus dem Jahre 1724 und des Wappens über dem Altar als vereinbar mit der evangelischen Lehr’ erachten, deren Verkündigung Sinn und Zweck dieses Gebäudes ist.

Abb. 9: Prospekt der Christian-Vater-Orgel. Der den Raum beherrschende Orgelprospekt und die Orgel als Musikinstrument lassen die Bedeutung, die Luther der Musik zumisst, sicht- und hörbar werden: „Ich gebe der Musik den ersten Platz nach der Theologie“. Diese Aussage von Martin Luther aus dem Jahr 1530 hat Matthias Herrmann als Titel für seinen Beitrag zur Musik des Protestantismus, Dresdner Hefte 121, 2015, S. 55–61, gewählt. Nicht ohne Grund wird die Orgel oft als viertes Prinzipalstück bezeichnet. (Foto: Christoph Stiehl)

(Abb. 9)

Die Bedeutung der Stadtkirche St. Petri in Melle im heutigen Kontext

Bisher ist St. Petri als Ort für die Verkündigung der evangelischen Lehr‘ mit seiner lutherisch geprägten Innenraumgestaltung interpretiert worden. Dieser Deutung soll keineswegs eine beabsichtigte Konfrontation gegenüber den katholischen Mitchristen innewohnen. Ganz im Gegenteil soll noch einmal in Erinnerung gerufen werden, dass die Confessio Augustana ursprünglich als ökumenisches Bekenntnis konzipiert worden war und auf den Erhalt der Einheit der Christen abzielte. Dennoch ist es zu einer Kirchenspaltung gekommen, ohne die es St. Petri in dieser Form oder vielleicht sogar gar nicht gäbe. Und ohne St. Petri sähe die Stadtgestalt von Melle anders aus. Ihr würde ein bis in die Gegenwart wahrgenommenes Identifikationsgebäude fehlen – sei es als Kirche, als Kulturort oder einfach als prägender Teil der Meller Innenstadtkrone.

Abb. 10: Als Malerei im Gewölbe über dem Altar gestaltetes Wappen von Ernst August II. (Foto: Christoph Stiehl)

(Abb. 10: Detail)

Dreihundert Jahre nach der Einweihung der neuen evangelischen Kirche in Melle kann man sich vor Augen führen, dass Verurteilungen von Andersdenkenden in der Confessio Augustana als zeitbedingt zu verstehen sind; wir können sie heute vielleicht kaum noch nachvollziehen. Viele – nicht alle – konfessionellen Gegensätze sind überwunden worden, und auch hier in Melle leben heute Einwohner im Bewusstsein versöhnter Verschiedenheit und pflegen eine rege ökumenische Nachbarschaft der beiden Kirchen – in räumlich geringer Distanz, gemeinsam mit ihren ein Alleinstellungsmerkmal von Melle ausmachenden Türmen und von Toleranz geleitet wie nicht zuletzt in einem harmonischen Stadtgeläut im Ort hörbar. Diese Gemeinsamkeit wird hier in Melle wie inzwischen auch andernorts im Geiste des Studiendokumentes gelebt, das den Titel hat „Die Apostolizität der Kirche“ – 2009 verfasst von der Lutherisch/Römisch-Katholischen Kommission für die Einheit. Darin heißt es: alle Getauften und an Christus Glaubenden haben am Amt Christi Anteil und sind also auch beauftragt, zu „verkünden die Machttaten dessen, der sie aus der Finsternis in sein wunderbares Licht berufen hat“ (so in Kapitel 2, Vers 9b des 1. Briefes des Petrus, in dem es in der Übersetzung Luthers heißt: daß ihr verkünden sollt die Tugenden des, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht).[24] Wenn der Theologe Joseph Ratzinger und Papst Benedikt XVI. in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Anknüpfung an die Confessio Augustana feststellt, Kirche ereigne sich dort, wo die Sakramente in rechter Weise gespendet werden,[25] dann lässt sich dieses dynamische Kirchenverständnis sowohl auf die katholische Kirche St. Matthäus als auch auf deren evangelische Nachbarkirche anwenden; allerdings erfordert dieses gemeinsame Kirchenverständnis den gegenseitigen Respekt hinsichtlich der Unterschiedlichkeit in Verständnis und Anzahl der Sakramente in den beiden christlichen Konfessionen.

Abb. 11: Moses mit der Tafel der zwölf Gebote auf der linken unteren Seite des Altarretabels. (Foto: Christoph Stiehl)

Ganz in dem Sinne des friedlichen gemeinsamen Verständnisses können wir den Verweis auf die Capitulatio Perpetua in der Inschrift des Steines aus dem Jahr 1652 verstehen, bekundet dieses Dokument doch Regelungen für ein friedliches Beisammensein. In diesen Zusammenhang passt, was Landesbischof Ralf Meister im Herbst 2021 bei einer Veranstaltung in der Osnabrücker Katharinenkirche gesagt hat: Kirchen sind Orte des Friedens, in denen friedenspädagogische Arbeit geleistet wird.[26]

Nun wird in diesem Jahr im Osnabrücker Land, in Deutschland und in Europa an den Abschluss des Westfälischen Friedens vor 375 Jahren erinnert, ohne den es auch St. Petri in Melle nicht gegeben hätte. War dieser Vertrag auch ein großes Friedensprojekt, so hat es noch längere Zeit in Melle – und nicht nur hier – unterschwellige Spitzfindigkeiten gegenüber Angehörigen der jeweils anderen Konfession gegeben, es gab räumliche und funktionale Abgrenzungen in der Stadt, und „deutlich geworden ist, dass obrigkeitlich verordnete Toleranz und tatsächlich gelebte Toleranz mit einer erheblichen Zeitverschiebung einhergegangen sind“.[27]

(Abb. 11: Detail)

Und tatsächlich waren in Melle mehrere Zusatzvereinbarungen zwischen Katholiken und Lutheranern für ein friedliches Zusammenleben erforderlich.[28] So sendet heute St. Petri in seine evangelische Gemeinde, in die Gemeinde der katholischen Mitchristen, in die Stadt und ins Land die Botschaft vom inneren Frieden und vom Frieden nach außen. Zusammen mit dem Turm von St. Matthäus ist derjenige der St.-Petri-Kirche mehr als nur ein Gebäudeteil. Durch ihre physische Kopräsenz und Persistenz machen die Kirchen mit ihren die Stadtkrone dominierenden Türmen im Stadtbild von Melle und darüber hinaus in der Landschaft des Grönegaus eine religiöse Welt in ihrer konfessionellen Organisation sichtbar – auch über die abnehmende Bedeutung der praktischen Religionsausübung in der Stadtbevölkerung hinaus. Zugleich transformieren sie mit ihrer räumlichen Nähe und ihrer baulichen Erinnerung an den Westfälischen Frieden und die Capitulatio Perpetua den physischen Natur- und Kulturraum zu einer geistigen Landschaft mit der Botschaft des friedlichen Zusammenlebens in versöhnter Verschiedenheit als gesellschaftliche Norm. So senden bis heute die katholische Kirche in Melle zusammen mit der benachbarten lutherischen Kirche als sichtbare Botschaft aus, was der „christliche, allgemeine und immerwährende Frieden“ begründen will, nämlich „treue Nachbarschaft“ und „echte Freundschaft“.[29] Für Melle und das Osnabrücker Land trifft in besonderer Weise zu, was Herlind Gundelach und Wolfgang Börnsen als Merkmale der deutschen Kulturlandschaft ausmachen: „Für die Kulturlandschaften Deutschlands sind auch die Religion und die mit ihr verbundenen Orte von großer Bedeutung“. Und sie fahren fort: „Die Geschichte der Landschaft lässt sich also als Geschichte der Religion erzählen. Religion hat immer in der Landschaft stattgefunden“ – so auch in Melle und im Osnabrücker Land.[30]

Anmerkungen:

[1] Die Capitulatio Perpetua Osnabrugensis, die Immerwährende Kapitulation für das Fürstbistum Osnabrück, war erforderlich, um Probleme zu regeln, die aus den Vereinbarungen des Westfälischen Friedens erwuchsen. Sie nahm gezielt Bezug auf dessen Artikel 13. Dieser in Nürnberg ausgehandelte Vertrag vom 28.7.1650 war bis zu Auflösung des Heiligen Römischen Reichs das Grundgesetz für das Fürstbistum Osnabrück. Darin wurden unter Bezugnahme auf die Verhältnisse im Jahr 1624 die konfessionellen Verhältnisse geregelt, die bis in die Gegenwart Bestand haben. Siehe dazu Gerd Steinwascher / Ursula Rötrige (Bearb.), Krieg, Frieden, Toleranz. Quellen zum Dreißigjährigen Krieg und Westfälischen Frieden aus dem Fürstbistum Osnabrück, Osnabrück 1996, S. 117.

[2] Isaac Volmar (1582–1662) fand als kaiserlicher Gesandter einen Kompromiss hinsichtlich der Verteilung der Gemeinden und Klöster auf die Konfessionen, die Bezug auf das sogenannte Normaljahr 1624 nahm. Er verschaffte mit seinem ‚Durchschlag‘ dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg auch eine besondere Entschädigung. Vgl. dazu Gerd Steinwascher (Bearb.), Dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Frieden und die Folgen für das Osnabrücker Land. Wanderausstellung des Landkreises Osnabrück anläßlich der 350jährigen Wiederkehr des Westfälischen Friedens in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Staatsarchiv in Osnabrück, Osnabrück 1997, S. 29-30, und Carl Möller, Verbrieft und besiegelt. Osnabrück und der Westfälische Frieden, Osnabrück 1998, S. 56.

Im Artikel 13 (§ 1) regelt der erste Teil des Westfälischen Friedens im Instrumentum Pacis Osnabrugense nach dem sogenannten Osnabrücker Handschlag vom 6.8.1648 die alternierende Nachfolge im Bistum Osnabrück zusammen mit den Vereinbarungen hinsichtlich der Familie der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg: ut eiusmodi alternativa successio in dictu Episcopatu Osnabrugensi deinceps inter Catholicos et Augustanae Confessionis, ex familia tamen Ducum Brunsvicensium et Lüneburgensium, quamdiu eadem duraverit, postulandos, locum habere debeat modis et conditionibus sequentibus; übernommen aus: Gerd Flemmig (Hg.), Der Westfälische Frieden Lateinisch / Deutsch, Stuttgart 2021, S. 164.

[3] Näheres bei Georg Schmidt, Die Reiter der Apokalypse: Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, München 2018, S. 591, S. 616, S. 660. Diese Regelungen, die den Schutz vor Verfolgungen, die Sicherung der Gewissensfreiheit sowie den Schutz des Eigentums garantier(t)en, so Schmidt, entsprechen modernen Freiheitsrechten, siehe S. 591.

[4] Schmidt, Reiter (wie Anm. 3), S. 615.

[5] siehe Michael Petschenig (Bearb.), Der kleine Stowasser: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch, München 1961, S. 370; Michael Mader / Joanna Siemer, Standardwortschatz Latein, Stuttgart 2010, S. 162.

[6] Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments nach der deutschen Übersetzung D. Martin Luthers, darin: Das Neue Testament unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi nach der deutschen Übersetzung D. Martin Luthers, Stuttgart 1939, S. 202. Rund 109 Jahre vor der Ausweisung des alleinigen Patronats Gottes in dem Stein aus dem Jahre 1652 bemühte sich der Osnabrücker Reformator vor seiner Rückkehr nach Lübeck um eine besondere evangelische Form der Heiligenverehrung. „Gerade in Osnabrück sollte in maßvoller Form das Heiligengedenken weiterpraktiziert werden“, so Martin H. Jung, Die Reformation. Wittenberg – Zürich – Genf 1517–1555, Wiesbaden 2016, S. 157. Dazu siehe Näheres bei Petra Savvidis, Hermann Bonnus Superintendent von Lübeck (1504–1548). Sein kirchenpolitisch-organisatorisches Wirken und sein praktisch-theologisches Schrifttum, Lübeck 1992, S. 205-268, insbesondere Kap. 3.4.

[7] Auf Anfrage des Verfassers wurde diesem in einem an ihn gerichteten Brief des Landeskirchlichen Archivs im Landeskirchenamt Hannover vom 22.2.2017 mitgeteilt, dass dort keine Akten vorliegen, denen zu entnehmen sei, ab wann die evangelische Kirche in Melle „das Patrozinium St. Petri“ führt. Wohl ist hingegen dokumentiert, dass ab 1974 dieses Patrozinium im Kirchensiegel umgesetzt worden ist. Das bestätigen auch die im Archiv der Evangelisch-lutherischen St. Petri-Kirchengemeinde aufbewahrten Dokumente (Schriftverkehr von 28.9.1973 bis zum 30.10.1974 und der Reinentwurf der Graphikerin Renate Strasser aus Bielefeld vom 12.10.1974). Dieser Siegeltext enthält einen Hinweis auf das Bistum Osnabrück und lautet: Ev.Luth.Ecclesia.St.Petri.Mellensis.In.Episcop.Osnabrug sowie Deo Dicata Manet.

[8] Das Landeskirchenamt weist in seinem Schreiben an den Verfasser vom 22.2.2017 außerdem darauf hin, dass der Name St. Petri für die Meller Innenstadtkirche schon vor der Abspaltung der Paulus-Kirchengemeinde benutzt wurde. Diese Annahme findet eine Bestätigung in einer Mitteilung des damaligen Pastors W. Koch im Meller Kreisblatt vom 15.12.1962. Sie lautet: „Zum Schluß sei nun noch mitgeteilt, daß vom 3. Advent an unsere ev.-luth. Kirche wieder ihren ursprünglichen Namen erhalten soll, der in den Akten verzeichnet ist, nämlich: Ev.-luth. Petrikirche zu Melle“. Wie und wann bzw. warum sich verschiedene Schreibweisen finden, soll nicht weiter ergründet werden.

[9] Siehe Stephanie von Bar, Die Entwicklung des Patronatswesens im Grönegau, Melle 1998, S. 27-41.

[10] Petschenig, Stowasser (wie Anm. 5), wo sich auf S. 182 die deutsche Übersetzung ‚Volksversammlung‘ für lateinisch ecclesia findet.

[11] Der Begriff Biblizismus findet seit dem 19. Jahrhundert Verwendung für das nahezu wortwörtliche Verständnis in der Auslegung der Bibel als in besonderer Weise dem Prinzip sola scriptura verpflichtet.

[12] Bei der Ordination wird der lutherische Pfarrer auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es in den altchristlichen Glaubensbekenntnissen ausgelegt ist, ebenso verpflichtet wie auf die lutherischen Bekenntnisschriften, zu denen das Augsburger Bekenntnis gehört. Siehe darüber hinaus ebenfalls Friedrich Schorlemmer (Hg.), Was protestantisch ist. Große Texte aus 500 Jahren, Freiburg i. B. 2010.

[13] Nach einem Gespräch von Hermann Bonnus in Wellingholzhausen mit dem dortigen Pfarrer bezüglich der deutschen Messe (vgl. Savvidis, Bonnus (wie Anm. 6), S. 137) hat sich der Rat der Stadt Melle für das lutherische Bekenntnis entschieden. Siehe ebenfalls Paul Burhoff, St. Matthäus – Melle, Aus dem Leben einer Kirchengemeinde, Osnabrück 1983, S. 26. Schon seit dem Sommer 1543 wurde in allen Pfarrkirchen auf dem Gebiet des Fürstbistums Osnabrück und im Niederstift Münster der Gottesdienst im evangelischen Sinn gefeiert, nachdem zuvor Hermann Bonnus auf Zusammenkünften sowohl das Wesentliche der lutherischen Theologie als auch die neue Kirchenordnung erklärt hatte (so eine Information des Institutes für vergleichende Stadtgeschichte der Universität Münster).

[14] Artikel 7 des ersten Teils des Augsburger Bekenntnisses:

„Es wird auch gelehrt, daß allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muß, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, daß das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, daß überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden, wie Paulus sagt: ‘Ein Leib und ein Geist, wie ihr berufen seid zu einer Hoffnung, eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe’ (Eph. 4, 4.5).“

Übernommen aus: Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche in Westfalen, die Lippische Landeskirche in Gemeinschaft mit der Evangelisch-reformierten Kirche, in Gebrauch auch in den evangelischen Kirchen im Großherzogtum Luxemburg, Gütersloh / Bielefeld / Neuenkirchen-Vluyn 1996, S. 1367.

[15] „Zuerst wird einträchtig laut Beschluß des Konzils von Nizäa gelehrt und festgehalten, daß ein einziges göttliches Wesen sei, das Gott genannt wird und wahrhaftig Gott ist, und daß doch drei Personen in diesem einen göttlichen Wesen sind, alle drei gleich mächtig, gleich ewig: Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist. Alle drei sind ein göttliches Wesen, ewig, unteilbar, unendlich, von unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge […].“ Evangelisches Gesangbuch (wie Anm. 14), S. 1364.

[16] „Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt […].“ Evangelisches Gesangbuch (wie Anm. 14), S. 1366.

[17] Vgl. Thomas Kaufmann, Der radikale Umbruch der Reformation, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.10.2021, S. 7.

[18] In seiner 1520 in Basel publizierten Schrift De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium setzt sich Martin Luther theologisch mit der Sakramentenlehre auseinander und lehnt neben Ehe, Firmung und Krankensalbung auch die Priesterweihe als nicht schriftgemäß ab. „Mit dieser Schrift riß Luther eine tiefe Kluft zwischen sich und die Lehre der alten Kirche, und dies in einer bisher nicht gekannten Schärfe“, so Herbert Immenkötter, Martin Luther und die Reformation in Deutschland, hrsg. von Gerhard Bott, Frankfurt am Main 1983, S. 171. Und nach Gerhard Ritter, Luther – Gestalt und Tat, Gütersloh 1959, S. 87, „verlor auch der Klerikerstand seinen Anspruch auf rechtliche Sonderstellung in der Welt“.

[19] Kaufmann, Reformation (wie Anm. 17).

[20] Siehe Anm. 14.

[21] „Mit den Bildern steht es so, daß sie nicht notwendig, sondern frei sind“, „Wir sollen allein einen Gott anbeten und kein Bild“ und „Hier müssen wir doch bekennen, daß man Bilder haben und machen darf, aber anbeten sollen wir sie nicht“. So Luther in der Invokavit-Predigt vom 11.3.1522, zitiert nach: Die dritte Predigt D. Martin Luthers am Dienstag nach Invokavot 11. März 1522, in: Karin Bornkamm / Gerhard Ebeling (Hg.), Martin Luther, Ausgewählte Schriften, Bd. 1 Aufbruch zur Reformation, Frankfurt am Main 1983, S. 281-287. Gegen den Besitz eines Kruzifix, eines Marienbildes oder eines Heiligenbildes hat Luther keine Einwendungen, wenn sie angesehen werden, dem Gedächtnis und dem besseren Verständnis dienen und als Zeichen verstanden werden (Vgl. den Abschnitt Von den Bilderstürmern in seiner Schrift Wider die himmlischen Propheten, von den Bildern und Sakramenten aus dem Jahre 1525, in: Kurt Aland (Hg.), Luther Deutsch, Die Werke Martin Luthers in neuer Auswahl für die Gegenwart, Bd. 4 Der Kampf um die reine Lehre (2. Aufl.), Stuttgart und Göttingen 1964, insbesondere S. 142 und S. 145.

[22] Zum Leben und zur Bedeutung von Ernst August II. Näheres von Christine van den Heuvel, in: Rainer Hehemann (Bearb.), Biographisches Handbuch zur Geschichte der Region Osnabrück, hrsg. vom Landschaftsverband Osnabrück e. V., Bramsche 1990, S. 78-79. Siehe auch Kulturgeschichtliches Museum der Stadt Osnabrück (Hg.), verraten & verkauft. Das Hochstift Osnabrück und die Fürstbischöfe aus dem Welfenhaus (1662-1802). Begleitheft zur Stadtgeschichte, Text und Gestaltung Eva Berger, Osnabrück 2014, S. 19-26.

[23] Evangelisches Gesangbuch (wie Anm. 14).

[24] Siehe dazu den Leserbrief des Bischofs der Evangelisch-lutherischen Kirche Finnlands, Jari Jolkkonen, sowie von Tomi Karttunen zum Thema „Keine gegensätzlichen Größen“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.11.2021, S. 22.

[25] Vgl. dazu auch Anm. 14 und siehe ebenso Thorsten Maaßen, Gegen konfessionellen Chauvinismus – Das Ökumene Verständnis von Joseph Ratzinger aus evangelischer Sicht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.1.2023, S. 12.

[26] Näheres in dem Sonderbericht „Startschuss für Friedensorgel“, in: Osnabrücker Nachrichten, 7.11.2021, S. 11. Dieses von Meister hervorgehobene friedliche Zusammensein nahm bereits am 30.7.1650 – also im Jahr des Inkrafttretens der Capitulatio Perpetua – der in Straßburg wirkende protestantische Theologe Johann Schmidt zum Anlass für eine Dankpredigt; darin hebt er hervor, jedermann könne nun „bei seiner Religion in seinem Gewissen unangefochten und ruhig“ sein. Siehe dazu Schmidt, Reiter (wie Anm. 3), S. 659.

[27] Monika Fiegert, Der Westfälische Friedensvertrag und seine Auswirkungen auf das (konfessionelle) Alltagsleben der Bewohner des Amtes Grönenberg, Melle 1999, S. 67–83, hier S. 81.

[28] Zu den drei Meller Rezessen von 1651, 1671 und 1874 siehe Näheres bei Burhoff, St. Matthäus (wie Anm. 13), S. 34-38. Im Hinblick auf den Westfälischen Frieden und seine Nachwirkungen hebt Schmidt, Reiter (wie Anm. 3), S. 694, hervor, was auch für Melle gilt: „Ein ausgehandelter Frieden muss keine Homogenität erzeugen und kann die Komplexität durchaus weiter steigern“.

[29] Vgl. auch Olaf Kühne, Religion und Landschaft – Überlegungen zu einem komplexen Verhältnis aus sozialwissenschaftlicher Perspektive, in: Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (Hg.), Religion und Landschaft, Bonn 2013, S. 7-15. Siehe Schmidt, Reiter (wie Anm. 3), S. 611.

[30] Herlind Gundelach / Wolfgang Börnsen, Religion in der Landschaft – Landschaft in der Religion, in: Bund Heimat und Umwelt in Deutschland (Hg.), Religion und Landschaft, Bonn 2013, S. 5.


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Gastautor (17. Oktober 2023). St. Petri in Melle als reformatorisches Glaubensbekenntnis. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 16. September 2024 von https://doi.org/10.58079/prin


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