Fluchtlinien

Die Fotografie von Emil Harms dokumentiert die Verbreiterung der Großen Straße in Osnabrück, die infolge der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg möglich wurde.

von Rolf Spilker

„Über die unbedingte Notwendigkeit, die Große Straße zu verbreitern, den Fahrzeugen und Radfahrern einen vernünftigen Verkehrsweg und den Fußgängern einen gepflasterten Bürgersteig zu schaffen, ist in der letzten Zeit so viel geschrieben worden, daß sich Feder und Verstand sträuben, noch eine Zeile an dieses Thema zu vergeuden, das Osnabrück zum Gespött all seiner Besucher und Gäste macht.“[1]

Der Verfasser dieser Zeilen entschied sich schließlich doch noch zum Thema etwas beizutragen und ließ die Leser des Osnabrücker Tageblatts am 27. Januar 1951 wissen, dass man in dieser leidigen Angelegenheit einen Schritt weiter gekommen war (Titel des Artikels: „Das letzte Hindernis wird abgebrochen!“): Der Abriss der Ruine des Hauses Große Straße 54 hatte begonnen, dessen Überreste die Verbreiterung an diesem Abschnitt der Straße noch verhinderten, sie markierten, wo bis zur Zerstörung durch die Bomben im Zweiten Weltkrieg die alte Häuserflucht verlief. Wie die Fotografie von Emil Harms zeigt, befanden sich die neu errichteten Wohn- und Geschäftshäuser bereits dort, wo die aktuelle Fluchtlinienplanung es vorsah.

Abb. 1: Große Straße mit der Ruine des Hauses Nr. 54 (26. Januar 1951), Fotograf: Emil Harms (Niedersächsisches Landesarchiv, Abteilung Osnabrück [NLA OS]).

Die Planung beginnt mit der Festlegung und auch Neuordnung der Verkehrswege im Stadtgebiet“, hatte Osnabrücks Oberstadtdirektor bekräftigt, als er auf der Ratssitzung am 2. April 1946 die Aufgabe übernommen hatte, die beabsichtigten Maßnahmen zum Wiederaufbau der Stadt zu skizzieren.[2] Willi Vollbrecht, seit dem 5. Januar im Amt, sprach über die Aufgaben, die es zu erledigen galt, als die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs noch unübersehbar waren.[3] Von den Trümmermassen, zwischen 800.000 und 900.000 Kubikmeter, so die Schätzung, waren im Frühjahr 1946 erst 100.000 Kubikmeter beseitigt worden; immerhin waren die Straßenzüge freigeräumt worden – zum Teil von den englischen Besatzern.

Osnabrück zählte zu den deutschen Städten, die von den Kriegszerstörungen besonders hart betroffen waren, das galt auch für die Innenstadt, die einen Zerstörungsgrad von rund 65 % aufwies. Der Baubehörde bot sich damit nach Kriegsende die Chance, zum Teil lang gehegte Pläne mit dem Ziel umzusetzen, dass der Wiederaufbau der Innenstadt „in der Form gewährleistet ist, die aus verkehrstechnischen und städtebaulichen Gründen unbedingt geboten erscheint.“[4] Insbesondere traf das auf die Große Straße zu, die Hauptgeschäftsstraße der Stadt, deren beengter Straßenraum den Verantwortlichen im städtischen Bauamt spätestens seit Mitte der 1920er Jahre infolge des wachsenden Verkehrs bereits Kopfzerbrechen bereitet hatte. Da die Große Straße am Ende des Dritten Reiches eine Trümmerwüste war, konnte man nun darangehen, die entsprechende Maßnahmen zur Verbreiterung der Straße vorzunehmen.

Abb. 2: Große Straße mit den Häusern Nr. 52-62 (von rechts), Fotografie, Fotograf: Rudolf Lichtenberg, Osnabrück, 1927 (Museum Industriekultur Osnabrück).

Das Haus Große Straße Nr. 54 (zweites von rechts), das im Zweiten Weltkrieg den Bomben zum Opfer fiel, ist anhand des Erkers auszumachen, der zum Teil auch auf der Fotografie von Emil Harms auszumachen ist.

Wie für andere Straßen im Stadtgebiet auch, erstellte die Baubehörde für die Große Straße einen neuen Fluchtlinienplan, der u. a. darauf basierte, dass zwischen Jürgensort und Nikolaiort beim Neubau der Häuser auf der westlichen Straßenseite diese um einige Meter zurückgesetzt werden sollten. Die Harms-Fotografie dokumentiert, dass die Planung umgesetzt wurde. Haus Nr. 62, dessen historische Fassade erhalten geblieben war (Foto linker Bildrand), blieb von der Maßnahme unberührt, anschließend konnte der Straßenraum verbreitert werden. Der noch vorhandene alte Bürgersteig macht deutlich, wie schmal die Straße bis dahin war.

Wie nicht anders erwartet, traten bei der Realisierung der Pläne etliche Schwierigkeiten auf. Erst einmal hatten es die Behörden mit zahlreichen Einsprüchen gegen die Festlegung der Fluchtlinien zu tun,[5] dann galt es mit den Grundstückseigentümern entsprechende Übereinkommen zu treffen und diese gegebenenfalls für die Grundstücksabtretungen zu entschädigen.[6] Überdies vertraten die einzelnen Parteien im Rat unterschiedliche Vorstellungen, wo überhaupt und in welcher Weise diesbezügliche Maßnahmen erfolgen sollten. Mehrfach hob der Rat bereits gefasste Beschlüsse wieder auf und am Ende, nachdem man noch einmal intensiv nachgerechnet hatte, kam schließlich ein „Minimalplan“ zum Zuge. Als im Juni 1949 der Rat der Stadt Osnabrück endlich die neue Fluchtlinienplanung beschloss, waren diesem Beschluss zahllose Auseinandersetzungen vorausgegangen.[7] Nicht anders verhielt es sich, als es um die Gesamtentschädigung des verabschiedeten „Minimalplans“ ging, die 4,2 Millionen DM betrug, im Rat kam es auch in dieser Frage „zeitweilig zu lebhaften Auseinandersetzungen.“[8]

Abb. 3: Fotografie der Großen Straße mit dem Wohnhaus der Familie Gosling, Fotograf: Franz Hanfstaengl, München, 1872 (NLA OS Dep 44, Nr. 1164).

Um noch einmal auf das „letzte Hindernis“ zu kommen: Das Haus Große Straße 54 zählte einstmals zu den ansehnlichsten Gebäuden der Stadt. Seit 1734 befand es sich im Besitz der Familie Gosling, die zu den bedeutendsten Tuchhändlern der Stadt zählte.[9]

Ein Nachkomme der Familie, Carl Gosling (1789-1876), Osnabrücker Senator, Industrieller und erster Präsident der Handelskammer, hat die hier zu sehende Fotografie (Abb. 3) 1872 anlässlich seiner Goldenen Hochzeit machen lassen.[10]

 

 

Anmerkungen:

[1] NLA OS Slg 100 III Nr. 1022, Osnabrücker Tageblatt, 27.01.1951.

[2] NLA OS Dep 3 c Akz. 32/1996 Nr. 1, S. 4.

[3] Vollbrecht blieb bis 1953 als Oberstadtdirektor im Amt.

[4] NLA OS Slg 100 III Nr. 835, Neues Tageblatt, 23.06.1949.

[5] Siehe zum Beispiel NLA OS Dep 3 c Akz. 2004/066 Nr. 25 (unpag.).

[6] NLA OS Dep 3 c Akz. 2003/005 Nr. 20 (unpag.). Im „Gesetz zur Durchführung der Ortsplanung und des Aufbaues in den Gemeinden (Aufbaugesetz)“ von 1948 wurde u. a. auch die Abfindung geregelt (§ 5).

[7] Siehe hierzu auch: NLA OS Slg 100 III Nr. 852, Nordwestdeutsche Rundschau, 23.06.1949.

[8] NLA OS Slg 100 III Nr. 1022, Osnabrücker Tageblatt, 3.01.1951. Zum Vergleich: Die gesamten Mittel für Wiederaufbauzwecke beliefen sich 1951 auf 2.853.900 DM.

[9] Rudolf Lembcke, Geschichte der Familie Gosling und der Firma Carl Gosling Osnabrück. 1606 – 1963, Quakenbrück o. J. [1963], S. 23.

[10] Das Gebäude links neben der Nummer 54 gehörte ebenfalls der Familie, Bernhard Gosling (1772-1829, Vater von Carl) hatte dort eine Branntweinbrennerei betrieben, die sein Sohn später an den Neuen Graben verlegte.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor (4. September 2024). Fluchtlinien. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 27. März 2025 von https://doi.org/10.58079/128yx


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