Der Archivbestand „Schneideramt Bramsche“ findet Eingang in die Abteilung Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA OS)
(Ein Beitrag von Rose Scholl)

„Daß keinmand an ihme etwas zu tadeln gefunden“ wird Johann Friedrich Latour zum Abschluss seiner Schneiderlehre im Jahr 1726 attestiert (NLA OS, Erw D 23, Akz. 2024/40 Nr. 9)
In der Zeit von 1585 bis 1779 erhielten acht Bramscher Handwerkssparten das hoheitliche Privileg, sich zu insgesamt fünf zunftmäßigen Vereinigungen zusammenzuschließen. Ihre Statuten (Amtsordnungen) regelten unter anderem die Aufnahme in die Institution, die Lehr- und Wanderjahre, die Qualität ihrer Produkte, die innere Organisation und die soziale Absicherung. Die Grenzen des Kirchspiels Bramsche galten als Bannmeile, in der die Mitglieder vor auswärtiger Konkurrenz geschützt waren.
Die Tuchmacher waren die ersten, und die Kramer und Schneider waren die zweiten in der Reihe, die 1585 bzw. 1615 mit Amtsrechten ausgestattet worden waren. Die weiteren Ämter sind das Bäckeramt, 1617 privilegiert, das Schuhmacheramt (1664) sowie das Tischler-, Weißgerber- und Hutmacheramt, das erst zu Justus Mösers Amtszeit 1779 sein Privileg erhielt.
Nach der Überlieferung des Tuchmacheramts (Signatur NLA OS Dep 95) haben nun auch die Unterlagen des Schneideramts Eingang in das Niedersächsische Landesarchiv, Abteilung Osnabrück (NLA OS) gefunden. Über das Archivinformationssystem Arcinsys kann man bequem im Internet recherchieren und die historischen Dokumente zum Wunschtermin in den Lesesaal an der Schloßstraße 29 in Osnabrück bestellen.
Der Archivbestand „Schneideramt Bramsche“ (NLA OS Erw D 23) deckt die gesamte Zeitspanne von der Erteilung des Privilegs im Jahr 1615 bis zur Auflösung der Schneidergilde Bramsche um etwa 1870 ab. Neben Dokumenten wie Protokollen, die die inneren Angelegenheiten des Amtes widerspiegeln, sind Schriftwechsel mit Behörden und Rechtsbeiständen, Bescheinigungen wie Zeugnisse und Nachweise ehelicher Herkunft sowie Rechnungsangelegenheiten vorhanden. Die Korrespondenz mit Schneiderämtern/-gilden anderer Orte lässt Einblicke in virulente Themen (wie Lehr-, Gesellen- und Wanderjahre, Bönhaserei/Pfuscherei, Zulassungsvoraussetzungen und -kosten der Amtsmitgliedschaft, Umgang mit Schneiderinnen etc.) und die Art des Wissenstransfers zu.
Trotz gemeinsamer Privilegierung des Kramer- und Schneideramtes unterhielten die beiden Ämter getrennte Registraturen, so dass kein Schriftgut des Krameramtes im Archivbestand vorhanden ist. 1733, als Fürstbischof Clemens August das Privileg des Kramer- und Schneideramts aufgrund eines kaiserlichen Reichsschlusses von 1731 erneuerte, galt es weiterhin gleichermaßen für beide Sparten. Doch 1772, als Georg III das Privileg wiederum erneuerte, wurden die Kramer nicht mehr erwähnt. Am Ausschluss der Kramer wird der Einfluss des damaligen Regierungskonsulenten Justus Möser deutlich, der die privilegierte Stellung der Kramer als „Staatsfehler“ ansah: „Überhaupt wäre es gar nicht nöthig eine eigne Classe von Krämern, oder eine so genannte Krämergilde zu haben. Die ganze Krämerey sollte eine Ergötzung für die Handwerker und ihre Frauen seyn“, äußerte er in seinem erstmals 1773 veröffentlichen Aufsatz Der nothwendige Unterscheid zwischen dem Kaufmann und Krämer. Die Abwertung entspricht Mösers ständisch orientiertem Gesellschaftsbild, der den Kramer auf eine Ebene mit den Besitzlosen und Unehrenhaften setzte und dem Handwerkerstand einen höheren Rang zugestand (vgl. Runge 1966, S. 31f.).
Im Archivbestand findet die nach 1772 gehobene Standesehre der Bramscher Schneider ihren Niederschlag in einem 1775 angelegtem Protokollbuch, in das der Amtssekretär rechtlich relevante Schriftstücke wie die Privilegien übertrug. Von handwerklichem Stolz zeugt unter anderem eine Tischlerrechnung von 1774: Angeschafft wurden Standesinsignien wie ein Schafferstab und eine repräsentative Gesellenlade. Im selben Jahr erkannte das Kollegium der Elfämter-Freunde zu Osnabrück das Zunftrecht des Schneideramts zu Bramsche an.
Das Königreich Westphalen bereitete dem Schneideramt ein vorläufiges Aus: Es führte die Gewerbefreiheit ein und löste 1810 die Ämter auf. Bereits 1818 erhielten die Bramscher Schneider ein neues, vom Königreich Hannover ausgestelltes Privileg in Form eines Gildebriefs. Gleichwohl hatte die vorübergehende Gewerbefreiheit der Konkurrenz Auftrieb verschafft: In den Folgejahren befasste sich die Gilde unter anderem mit „schneidernden Frauenzimmern“ und versuchte, den Zugang potenzieller Mitbewerber über hohe Eintrittsgelder zu regulieren.
Über die formelle Auflösung der Schneidergilde ist kein Beleg im Bestand vorhanden; sie dürfte etwa ab 1870 erfolgt sein; ein Schriftstück weist auf unerledigte Geldforderungen im Jahr 1870 hin. Fest steht, dass notwendige Anpassungen an die Preußische Gewerbeordnung von 1881, durch die der Status einer freien Innung erlangt worden wäre, nicht mehr vorgenommen wurden. Als die Landdrostei Osnabrück die Wirksamkeit des Gesetzes zur Gewerbeordnung überprüfte, ließen sich für das Jahr 1886 nur noch zwei Innungen im gesamten Kreis Bersenbrück feststellen: Die freie Tuchmacherinnung Bramsche und die (Verbands-)-Bäckerinnung Bramsche.
Die Registratur wurde rund 150 Jahre lang pfleglich bei der Familie des letzten Innungsmeisters, Hermann Rudolph August Hackmann (geb. 27.07.1823, gest. 21.07.1886), im Bramsche verwahrt. Eine Nachfahrin übergab sie 2023 zunächst „zur Ansicht“ dem Tuchmacher Museum Bramsche. Das Museum ordnete den Bestand, erschloss ihn inhaltlich und übergab ihn im Februar 2024 in Abstimmung mit der Nachfahrin als Schenkung an das Niedersächsischen Landesarchiv, Abteilung Osnabrück – verbunden mit dem Wunsch, dass er eifrig genutzt wird und die Forschung über das textile Handwerk anregen möge.
Literatur:
Philipp Sigismund, Privilegium für das Kramer- und Schneider-Amt zu Bramsche vom 26. August 1615, Osnabrück 1853 (Dienstbibliothek Sign. 2333).
Möser, Justus, Der nothwendige Unterscheid zwischen dem Kaufmann und Krämer, in: Patriotische Phantasien, Bd. 2, Berlin 1776, S. 302-307; urn:nbn:de:kobv:b4-20409-4).
Hoffmeyer, Ludwig, Geschichte des Handwerks im Fürstentum Osnabrück, in Lingen, Meppen und Papenburg, Osnabrück 1986 (Reprint; Dienstbibliothek Sign. H 22/12).
Runge, Joachim, Justus Mösers Gewerbetheorie und Gewerbepolitik im Fürstbistum Osnabrück in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Berlin 1966 (Dienstbibliothek Sign. 1840, 53 a).
Titel: Schneideramt Bramsche
Signatur: NLA OS Erw D 23
Laufzeit: 1615-1870
Umfang: 57 Archivalieneinheiten (0,2 m)
Referent: Christoph Gräf
Bearbeiterin: Rose Scholl
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Gastautor (26. November 2024). Herein, wenn’s kein Schneider ist? Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/12rho