„Hochsommerhitze! In Sonnenglut erstarrte Luft, staubbedeckte Büsche und Bäume an den Chausseen, die Ferne in blau-violetten Tönen flimmernd, über den Dächern von Hitze vibrierende Luft. Ein leichter, trockener Ostwind tut sich auf, wird stärker und trägt ganze Wolken von Staub von den Straßen und Chausseen auf Wiesen und Wälder, sie wie mit Mehltau überziehend. Menschen und Tiere suchen ermattet den Schatten. Es muss Regen kommen, stöhnt der Landmann, wünscht der Städter. Es war gegen 2 Uhr nachmittags, da sahen die wenigen Spaziergänger, die trotz der Hitze über den Westerberg bei Osnabrück gingen, dass sich im Norden der Stadt eine Wolke emporschob, die schnell wuchs. (…) Doch bald hörte ihr Wachsen auf, sie begann nach kurzem Stillstande an Breite und Mächtigkeit zuzunehmen, nahm eine graugetönte Färbung an, ihr scharfer Rand verflachte und ging über in Dunst und gegen fünf Uhr nachmittags ging die Sonne als blutrote Scheibe in bläulichem Dunste unter. Jetzt wusste man Bescheid: das Moor brennt! (…) Früher geschah das Abbrennen des Moores jedes Jahr im Mai, es entsprach gewissermaßen dem Pflügen des Ackers (…). Seitdem aber im Moore industrielle Werke und ländliche Kolonien entstanden sind, ist das Abbrennen des Moores wegen der Brandgefahr für diese Bauten streng verboten, denn das Moor brennt oft in ein bis zwei Meter Tiefe unterirdisch weiter, wenn man es bereits seit Tagen gelöscht glaubt, und flackert dann plötzlich mit erneuter Gewalt auf.“ So berichtet ein Augenzeuge und Helfer bei der Brandbekämpfung die Anfänge des Großfeuers des nord-östlich von Osnabrück gelegenen Schweger Moores im Sommer 1925.
Diese erwähnte Praxis des Moorbrennens hat eine lange Geschichte und die davon ausgehenden Gefahren sind ebenfalls lange bekannt. So schreibt beispielsweise am 19. Mai 1858 die Landdrostei Osnabrück an den Unterbehörden des Bezirks – und u.a. auch an die Stadt Osnabrück: „Die große, seit längerer Zeit andauernde Dürre giebt der Besorgniß Raum, daß durch das Moor- und Haidbrennen, wenn nicht mit der größten Vorsicht dabei verfahren wird, leicht große Gefahr für die angrenzenden Grundstücke pp. entstehen kann. Die in neuester Zeit wiederholt vorgekommenen Moor- und Haidbrände haben dieses bestätigt. Wir nehmen daraus Veranlassung, den Obrigkeiten, in denen Verwaltungsbezirk das Moor- und Haidbrennen vorkommen (…), auf die Bestimmungen des Polizeistrafgesetzes vom 25. Mai 1847 besonders aufmerksam zu machen, nach welchen Jeder, welcher beim Moor- und Haidbrennen es an der erforderlichen Vorsicht gegen Verbreitung des Brandes fehlen läßt, sofern nicht peinliche Strafe wegen fahrlässiger Brandstiftung (…) verwirkt ist, mit Geldbuße (…) zu bestrafen ist.“ (NLA OS Dep 3 b V Nr. 1539).
Dass nach dem Ausbruch von Moorbränden größeren Ausmaßes, Untersuchungen eingeleitet werden, die darüber Erkenntnisse liefern sollen, warum der Brand sich so stark ausbreiten konnte, und ob da auch menschliche Fehler im Spiel sind, ist auch schon aus Akten der Frühen Neuzeit zu entnehmen. 1780 etwa brachen auf verschiedenen Moorgebieten des Amts Vörden mehrere Brände aus. Prompt wurden Vorwürfe lauter, dass nicht alles getan worden war, um den Brand einzudämmen, so dass die Osnabrücker fürstbischöfliche Kanzlei den Beamten in Vörden, um Bericht bat: „Es verlautet von allen Orten, daß das Dammer Mohr in Brand gerathen sey und das Feuer bereits einige Stunden weit um sich gegriffen habe. Nun befremdet es, und zwar nicht wenig, daß ihr, da das Feuer bereits über acht Tage gewähret haben soll, darüber und was ihr für Anstalten dagegen vorgekehret habet, im geringsten nicht berichtet, auch so viel wir in Erfahrung bringen, keine Hülfe von den benachbarten Aemtern begehret habt“. Die Untersuchungen ergaben allerdings, dass die Beamten vor Ort sich nichts vorzuwerfen hatten.
Viele Akten im niedersächsischen Landesarchiv in Osnabrück bezeugen seit der Frühen Neuzeit die Geschichte der Feuerbekämpfung im allgemein, der Bekämpfung der Moorbrände (überwiegend im Osnabrücker Land) und der diversen Versuche, die Moorgebiete nicht nur vor Feuer zu schützen, sondern sie als besonders wertvoller Biotop für viele Tiere- und Vogelarten auch unter Naturschutz zu stellen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Isabelle Guerreau (28. September 2018). Über Moorbrände und deren Bekämpfung – oder was man aus den Archiven lernen kann. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pr8u