
Donnerstag, 19. März 2020, 19:00 Uhr, Akzisehaus
Das 1814 zum Königreich erhobene Hannover erhielt durch den Wiener Kongress von 1815 u. a. auch das Emsland und die Grafschaft Bentheim und richtete zur Verwaltung des ehemals geistlichen Vermögens mit der Klosterkammer eine besondere Behörde ein. Der Vortrag zeigt, wie Hannover der Verpflichtung zur Versorgung der Kanoniker, Mönche und Nonnen der aufgehobenen Stifte und Klöster in der Landdrostei Osnabrück nachkam, und beleuchtet die Nutzung des beträchtlichen verstaatlichten Immobilienbesitzes.