Calmeyer war ein Menschenretter

Dr. Mathias Middelberg (Osnabrück / Berlin) befasst sich kritisch mit den Thesen des Buches „Het raadsel van Femma“ und einer Petition aus den Niederlanden zur Namensgebung für die Osnabrücker Villa Schlikker

In ihrem Buch „Het raadsel van Femma“ (Amsterdam, 2020) berichtet die Journalistin Els van Diggele über das Schicksal der damals gerade 15-jährigen Femma Fleijsman-Swaalep, die während der Judenverfolgung der Nazis in den Niederlanden zur „Beute eines Menschenretters“ geworden sei.[1] Mit dem „Menschenretter“ ist Hans Calmeyer gemeint, den van Diggele dann allerdings nicht als solchen, sondern als „Büromörder“ (Het raadsel, S. 111) zu enttarnen sucht. Calmeyer sei dafür verantwortlich, dass Femma nach Bergen-Belsen und später nach Auschwitz deportiert wurde.

Calmeyer sei zwar kein Nazi gewesen, aber auch kein Widerständler. Gegen die anti-jüdischen Maßregeln habe er nie „protestiert“ (Het raadsel, S. 37). Er habe einfach ein unbeschwertes Leben als „Hans im Glück“ (Het raadsel, S. 46 f.) bzw. als „Sonntagskind“ führen wollen. Vor allem deshalb habe er dem Soldatendienst entsagen und in die Besatzungsverwaltung der Deutschen nach Den Haag wechseln wollen. Die Abstammungsprüfungen habe er nicht mit irgendeiner Rettungsabsicht, sondern „ohne eine Mission“ betrieben (Het raadsel, S. 254). Für ihn sei entscheidend gewesen, dass er lange auf seinem Posten bleiben konnte. Calmeyer sei ein „stinknormaler Opportunist“ gewesen (S. 249), der Karriere machen wollte und Angst davor hatte, wieder als Soldat an die Front versetzt zu werden (Het raadsel, S. 195).

Ende Mai 2020 wurde dem Deutschen Botschafter in Den Haag eine Petition von etwa 200 Unterzeichnern – gerichtet an die Deutschen Bundeskanzlerin – übergeben, in der eine mögliche Benennung eines geplanten Museums in Osnabrück in der Villa Schlikker nach Hans Calmeyer kritisiert wird. „Dr. Calmeyer“, so die Petenten, habe sich „aktiv an der Vernichtung von mindestens 104.000 in den Niederlanden ansässiger Juden beteiligt“. „Schon allein durch seine Arbeit als Beurteiler der Anträge habe er „zur Deportation beigetragen“. Die Sachverhalte habe der Jurist dabei „auf Grund der geltenden nationalsozialistischen Rassengesetze beurteilt“. Cameyer habe innerhalb des Systems funktioniert“ und „gemäß den Richtlinien des Systems“ gehandelt, so dass sich „von Widerstand oder gar Sabotage schwerlich sprechen“ lasse. Mindestens 1.200 der Anträge habe er außerdem abgelehnt.

I. „Het raadsel van Femma“ wenig fundiert

Van Diggeles Buch und auch die Petition enthalten enthalten zum Thema Calmeyer sachlich nichts Neues: keine neuen Fakten, keine neuen Bewertungen. Mehrere Tatsachen werden sogar leider falsch wiedergegeben.

Dass Calmeyer nicht alle Anträge auf Abstammungsprüfung positiv beurteilt hat, ist bekannt. Das war auch Yad Vashem bekannt und das hat er auch selbst nie anders dargestellt.

Im Kern stützt van Diggele sich neben der Akte Fleijsman-Swaalep auf nur eine Quelle – die Dissertation von Geraldien von Frijtag Drabbe Künzel (Het geval Calmeyer, Amsterdam 2008).[2] Deren Darstellungen und Wertungen übernimmt sie deckungsgleich. Sämtliche anderen Forschungsarbeiten beachtet sie nicht wirklich: Presser, de Jong, Niebaum, van Galen-Herrmann, van den Boomgaard[3], Nussbaum oder die Arbeiten dieses Autors.[4]

II. Calmeyer war weder Nazi, noch Antisemit

Tatsache ist, Calmeyer war sicher kein Nazi. Er war nie Mitglied der NSDAP. Vor allem aber: Gleich nach der Machtergreifung der Nazis wurde Calmeyer schon im April 1933 angefeindet. Er sei „marxistisch-kommunistisch eingestellt“.

Mitteilung über die Rücknahme von Calmeyers Anwaltszulassung.
(NLA OS, Rep 940 Landgericht Osnabrück Akz. 2001/015 Nr. 2)

Im August 1933 wurde ihm die Anwaltszulassung entzogen, „weil er sich kommunistisch betätigt hat“. Als Strafverteidiger hatte er „8 Mandate zur Verteidigung von Kommunisten übernommen“. Dabei ging es um Körperverletzungsdelikte, u. a. eine Schlägerei zwischen Kommunisten und Mitgliedern der SA nach einer Nazi-Kundgebung.

Er war auch sicher kein Antisemit. In dem Verfahren um die Anwaltszulassung wurde ihm 1933 auch vorgeworfen, er beschäftige eine jüdische Kanzleiangestellte.

Statt diese nun zu entlassen, um sich selbst zu schützen, verteidigte Calmeyer ihre Beschäftigung (Middelberg, „Wer bin ich …“, S. 34):

„[…] Ich darf bemerken, dass ich aus rein egoistischen Gründen seit der nationalen Revolution wiederholt den Gedanken erwogen habe, Fräulein Hirsch zu entlassen, um mich und mein Büro nicht Missdeutungen auszusetzen. Wenn ich solche Absichten, die mir mein eigenes Interesse gebot, nicht verwirklicht habe, so geschah dies lediglich mit Rücksicht auf die besonderen Leistungen von Fräulein Hirsch, auf ihre tatsächlich untadelige Führung, auf die Stellungslosigkeit, die eine Entlassung für Fräulein Hirsch bedeuten musste, kurz gesagt, aus menschlicher Rücksichtnahme. Ich glaube auch, dass eine jetzt erfolgende Entlassung oder aber eine Entlassung lediglich wegen der jüdischen Konfession vielleicht eher einen Vorwurf gegen mich rechtfertigen würde, als die Weiterbeschäftigung von Fräulein Hirsch.“

Eine mehr als mutige Entgegnung zum damaligen Zeitpunkt und gewiss nicht Ausweis der Gleichgültigkeit eines unpolitischen oder uninspirierten „Sonntagskindes“. Ein „stinknormaler Opportunist“ mit Karriereabsichten hätte seine jüdische Sekretärin wohl eher schnell raugeworfen und wäre der NSDAP beigetreten.

Die Erwartung der Autorin van Diggele, Calmeyer hätte gegen die Judenmaßregeln doch „protestieren“ müssen, zeigt ein erschreckend naives Verständnis von den Handlungsoptionen in einer radikalen Diktatur wie der NS-Herrschaft. Calmeyer hätte das sofort ins KZ gebracht.

Die Zeugen der Kriegszeit bestätigten übrigens – ohne Ausnahme – Calmeyers judenfreundliche Haltung. Der Anthropologe de Froe meinte, er sei „gegen die ganze Judengeschichte gewesen“. „Gerade die Maßregeln des Regimes gegen die Juden“, habe Calmeyer, so der Anwalt Nijgh, als „genauso verwerflich angesehen wie wir alle“ (Middelberg, „Wer bin ich …“, S. 207 f.).

Als für die „Entscheidungsstelle“ ein weiterer Mitarbeiter gefunden werden musste, um die zahlreichen Anträge der „Portugiesischen Israeliten“ zu bearbeiten, hätte Calmeyer einen weiteren deutschen Beamten suchen können. Stattdessen wandte er sich an die niederländischen Anwälte Kotting und Nijgh. Nino Kotting kam mit seinem 21-jährigen Kollegen Jaap van Proosdij in Calmeyers Büro. Calmeyers Frage, „ob ich bereit sei, bei der Bearbeitung der portugiesischen Dossiers mitzuwirken, habe ich“, so van Proosdij,

bejaht, machte aber den Vorbehalt, er müsse akzeptieren, dass ich mit der antisemitischen Politik nicht einverstanden sei und offen sagen würde, wenn ich prinzipielle Zweifel hätte. Dagegen hatte er keine Bedenken.“

Dass Calmeyer mit van Proosdij einen bekennenden Gegner der antijüdischen Politik in seine „Entscheidungsstelle“ holte, ist doch ein Bekenntnis, wie es stärker (und zugleich gefährlicher auch für ihn) kaum sein konnte.

III. Calmeyer war Teil des Systems, aber er funktionierte gerade nicht systemgemäß

Nun war Calmeyer aber unstreitig „Teil des Systems“. Er hatte eine Funktion im „Reichskommissariat“, der deutschen Besatzungsbehörde. Und in Bezug auf die Judenverfolgung eine durchaus bedeutende.

Mit seinem Handeln aber funktionierte er gerade nicht systemgemäß. Er förderte nicht die Verfolgung, sondern behinderte sie.

Die Nazis hatten in den Niederlanden durch das vorhandene Bevölkerungsregister und durch eine erzwungene Meldeaktion die Juden registriert. Schon diese Registrierung bedeutete die Aufnahme auf eine Todesliste. Calmeyers Aufgabe bestand darin, in „Zweifelsfällen“ zu prüfen, ob jemand, wenn er eine nichtjüdische Abstammung belegen konnte, ggf. von dieser Liste zu streichen war. Calmeyer hat also niemanden von sich aus auf eine Deportationsliste gesetzt, sondern nur Menschen von dieser Liste gestrichen. Er hat von sich aus niemanden in den Tod geschickt und auch nicht Menschenleben gegeneinander aufgerechnet.

Inwiefern – so die Petition – Calmeyer „schon allein durch seine Arbeit als Beurteiler der Anträge zur Deportation beigetragen“ haben soll, ist deshalb schwer nachvollziehbar. Dass Abstammungsentscheidungen getroffen werden sollten, beruhte nicht auf seiner Entscheidung. Das war schon vor seinem Dienstantritt in der Meldeverordnung, der VO Nr. 6/41 von den deutschen Besatzern so festgelegt worden.

Im Gegenteil: Calmeyer hat auch sonst die Verfolgung in wesentlichen Punkten behindert. Von sich aus richtete er die Liste ein, in die alle eingetragen wurden, die ihre Abstammung überprüfen lassen wollten – zuletzt über 5.000. Wer auf dieser Liste stand, war zunächst vor Deportation geschützt. Auch die, die später abgelehnt wurden, gewannen so kostbare Zeit, um z. B. ein Untertauchen vorzubereiten. Der Vize-Chef der SS, Harster, beschwerte sich bei Calmeyer: „Die Aussiedlung“ werde „erschwert“, weil immer mehr Juden plötzlich auf eine „Rückstellung wegen laufender Abstammungsprüfung“ verweisen konnten.

Femmas Eltern stellten am 19. Oktober 1942 den Antrag auf Abstammungsprüfung. Von Oktober 1942 bis Oktober 1943 wurde sie daraufhin ein Jahr lang zurückgestellt. Ohne den Antrag ihrer Eltern, ohne den Einsatz des Anwaltes Povel, aber auch ohne die von Calmeyer initiierte Rückstellungsliste wäre Femma möglicherweise deutlich früher deportiert worden.

Als Calmeyer im Dezember 1942 von Reichskommissar Seyss-Inquart angewiesen wurde, die Abstammungsprüfungen einzustellen, folgte er dem nicht. Auch 1943 wurden noch neue Anträge angenommen.

Bei Personen oder Gruppen, deren Antrag nur schwer zu bewilligen war, half Calmeyer bei der Suche nach alternativen Rettungswegen. Das betraf z. B. die Mitglieder der portugiesisch-israelitischen Gemeinde. Schon als es 1941 um die Entfernung jüdischer Beamter aus der niederländischen Verwaltung ging, schrieb der Jurist z. B. im Fall des Dr. Charles Mendes de Leon, die „Portugiesischen Israeliten“ seien

Abkömmlinge spanischer und portugiesischer Adelsgeschlechter, zum Teil sogar des portugiesischen Königshauses und daher „rassisch“ keinesfalls als jüdisch anzusprechen.“

Mendes de Leon müsse deshalb wieder in sein Amt eingesetzt werden.

Aus Sicht der Nazi-Funktionäre im Reichskommissariat ein abenteuerlicher Vorschlag. Immerhin bildeten die „Portugiesischen Israeliten“ eine jüdische Glaubensgemeinde. Calmeyer aber blieb engagiert und versuchte auf der Grundlage einer Initiative niederländischer Anwälte und Anthropologen wenigstens eine Teil-Strategie: Man müsse, erklärte er im Duktus der NS-Ideologie, „streng nach rassischen Kriterien“ urteilen. Die „echten Portugiesen“, also „reinrassigen Sepharden“, und die „ostjüdisch versippten“ seien zu unterscheiden. Die entsprechenden Personen seien daher „unter Aufrechterhaltung ihrer Registrierung entweder von der Deportation auszunehmen“ oder – ein aus linientreuer Nazi-Sicht völlig abstruser Vorschlag – „eine Auswanderung bzw. Rückwanderung nach Spanien oder Portugal“ ins Auge zu fassen.

Tatsächlich wurde daraufhin eine eigene Rückstellunggruppe „Portugiesische Israeliten“ gebildet. Immer wieder setzte sich Calmeyer für diese Gruppe oder für einzelne Petenten ein. Mehrfach sandte er seitenlange Denkschriften an die Vertreter der SS und bettelte geradezu um jeden einzelnen Fall (Middelberg, „Wer bin ich“, S. 134). Am Ende leider mit wenig Erfolg. Einige konnten die Zeit zum Untertauchen nutzen. Die meisten aber wurden schließlich deportiert. Der Leiter des Judenreferates der SS, Zoepf, vermerkte:

Der von Dr. C. behauptete deutliche Unterschied gegenüber den sonstigen Juden (Ostjuden) war nicht ersichtlich. […] Die von Dr. C. empfohlene Auswanderung dieser Juden nach Portugal widerspräche dem politischen Denken.“

Seite 2 des Vermerks des Leiters des Judenreferates der SS (Zoepf) zu der von Calmeyer vorgeschlagenen „Auswanderung“ der „Portugiesischen Juden“.
(Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie [NIOD] [Amsterdam], Archiv 77-85 Höherer SS- und Polizeiführer, 186 a)

In einer Vernehmung durch die deutsche Kriminalpolizei erklärte Zoepf nach dem Krieg:

Nur der Intervention von Calmeyer zuliebe wurde bei unserer Dienststelle die Rückstellungsgruppe ‚portugiesische Juden‘ eingerichtet. Dabei erschien uns Herr C. nicht als Vertreter des Generalkommissars für Verwaltung und Justiz, sondern mehr als Vertreter dieser Judengruppe, für die er sich persönlich bemühte.“

Auch die niederländischen Anwälte hoben seinen Einsatz für die „Portugiesen“ hervor. Anwalt van der Flier z. B. erklärte:

In der Sache der portugiesischen Juden hatte ich die ganze Zeit stark den Eindruck, dass er seine Mitwirkung gab.“

Stellt sich die Frage: Warum sollte sich ein „stinknormaler Opportunist“ ohne Rettungsmission so engagiert für diese Gruppe einsetzen?

Der Vorwurf, Calmeyer habe „innerhalb des Systems funktioniert“ trifft deshalb nicht zu. Er bediente sich zwar – und das ganz bewusst – der Sprache der Rassenfanatiker, aber nur so konnte er in den „eigenen Reihen“ effizient sein. Tatsächlich handelte er in den Abstammungsverfahren gerade nichtgemäß den Richtlinien des Systems“ (Middelberg, „Wer bin ich …“, S. 78 ff.). Anderenfalls wäre die ganz große Mehrheit der Anträge auf Änderung der Abstammung abgelehnt worden. Calmeyer hätte nach den Methoden und Regeln des Reichssippenamtes in Berlin entscheiden müssen. Das war für ihn die Musterbehörde und der Maßstab, an dem sein Handeln zu messen ist. Beim Berliner Reichssippenamt aber waren weniger als 10 % der Anträge erfolgreich, bei Calmeyer lag die Chance bei über 60 %. Zielgerichtet und systematisch etablierte er andere Entscheidungsmethoden und Beweiskriterien als die Berliner Musterbehörde. Vier Beispiele für systematisch angelegte Abweichungen vom „System“:

  • Calmeyer erlaubte, dass die eigene Meldung, man gehöre zur jüdischen Gemeinde, sogleich wieder angefochten werden konnte. Schon das Zulassen dieser Anfechtung der gerade erst erfolgten eigenen Meldung war aus der Sicht eines regimetreuen Nazis völlig widersinnig. Dazu akzeptierte er zunächst sogar schlichte Bescheinigungen der jüdischen Gemeinden selbst.

Schreiben der Leiters der Hauptabteilung Justiz im Reichskommissariat, Kammergerichtsrat Seiffert, vom 3. Juni 1942, in dem dieser die Einholung von Feststellungsurteilen der niederländischen Justiz zur Klärung der Religionszugehörigkeit moniert.

(NIOD, Archiv 25, 122 c)

  • Später ließ er Klagen auf Feststellung der Nicht-Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde Dabei akzeptierte er bewusst die Entscheidungen der (politisch sicher nicht zuverlässigen) niederländischen Gerichte, die ausnahmslos im Sinne der Antragsteller urteilten. Die rasant wachsende Anzahl und der durchgängig positive Ausgang der Verfahren wurden bald auffällig. Regimetreue Kollegen im Reichskommissariat monierten, Calmeyer missachte mit dieser Praxis die „rasserechtlichen Vorgaben“ aus Deutschland: „In keinem der bisher vorliegenden Gerichtsverfahren hat die Gemeinde streitig verhandelt und jedes Mal ist demgemäß ein Urteil ergangen, das die Nichtzugehörigkeit des Mischlings zur jüdischen Gemeinde feststellt. […] Schließlich ist die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, dass die Judengemeinde Mischlinge durch vereinbarte Prozesse aus der Qualifizierung als Jude befreien wird.“ – Trotz dieses eindeutigen Hinweises auf den „Missbrauch“ der Klagen hielt Calmeyer an der Praxis fest – in über 500 Fällen. (vgl. van den Boomgaard, Voor de nazi’s geen Jood. Hoe ruim 2500 Joden door ontduiking van rassenvoorschriften aan de deportaties zijn ontkomen, S. 362 ff.).

Ein Beispiel für ein „Aanmeldingsformulier“ gemäß der Verordnung Nr. 6/41, hier das Formular der nach Amsterdam emigrierten deutschen Schauspielerin Camilla Spira (verheiratete Eisner), die sich in der Rubrik „Religionszugehörigkeit“ (Nr. 8) 1941 wahrheitsgemäß noch als Jüdin eingetragen hat.
(Nationaal Archiv [Den Haag], Centraal Bureau voor Genealogie [CGB], Sammlung Calmeyer II, persoonsdossiers, Karton 188)

  • Vielfach akzeptierte er erfundene Geschichten von außerehelichen („arischen“) Erzeugern. Zum Beweis ließ er Abstammungsgutachten zu, die von jedem beliebigen niederländischen Privatarzt ausgestellt werden konnten. Gegenprüfungen gab es nicht. Erst später zog er – wie vom deutschen Reichssippenamt vorgeschrieben – einen besonders vom Sippenamt bestellten Hochschullehrer einer deutschen Universität hinzu.
  • Minderjährige „Mischlinge“ (auch wenn sie im „Aanmeldingsformulier“ ausdrücklich als jüdische Gemeindemitglieder angemeldet waren) wurden von Calmeyer unter Hinweis auf das niederländische Zivilrecht generell als nichtjüdisch eingeordnet. Auch diese Praxis rief Kritik der regimetreuen Nazis im Reichskommissariat hervor. Nicht niederländisches Zivilrecht, sondern die tatsächlichen Verhältnisse müssten entscheidend sein, also ob ein minderjähriges Kind „beschnitten worden ist, alsdann dem jüdischen Gottesdienst beigewohnt hat (…)“. Anderswo prüften die deutschen Instanzen genau das. Calmeyer tat es nicht.
  • Ein weiterer grundlegender Vorteil für die Betroffenen war die Zulassung von Rechtsanwälten in den Verfahren. Calmeyer hätte diese Praxis nicht gestatten müssen. Reichskommissar Seyss-Inquart hatte dagegen votiert und auch die SS hatte wissen lassen, dass sie „die Vertretung von Juden durch Anwälte“ für „unerwünscht“ halte.

Diese zielgerichtet etablierten Abweichungen von den „Richtlinien“ des Reichssippenamtes belegen, dass Calmeyer die Sachverhalte gerade nicht „auf Grund der geltenden nationalsozialistischen Rassengesetze“ beurteilte. Im Gegenteil belegen diese Abweichungen Calmeyers Sabotage. Damit eröffnete er den Verfolgten ganz bewusst Rettungswege, die die hohe Zahl der Verfahren und der positiven Abstammungsentscheidungen überhaupt erst ermöglichten. Das allein ist Ausweis einer sehr bedachten Vorgehensweise und einer damit verbundenen Rettungsmission.

Im besetzten Frankreich z. B. wurde auf Drängen der SS ein Mitarbeiter des Reichssippenamtes aus Berlin angefordert, der unklare Abstammungsfälle bearbeiten sollte. Dieser berichtete im November 1942 über gerade 215 Fälle, die er zu bearbeiten habe (Middelberg, Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940-1945, S. 307 f.). Das belegt schon sehr eindrücklich, in welchem Ausmaß Calmeyer eine ganz andere Entscheidungspraxis mit ganz anderen Möglichkeiten für die Verfolgten etablierte. Es wurde in Den Haag im Gegensatz zu Paris oder Berlin also gerade nicht „gemäß den Richtlinien des Systems“ gehandelt.

Femmas Fleijsmans Fall war dabei leider nicht „eindeutiger“ (Het raadsel, S. 85) als vergleichbare. Im Gegenteil: Femma war von ihren Eltern mit vier jüdischen Großeltern und als Mitglied der jüdischen Gemeinde angemeldet worden. Damit war die Ausgangslage nicht etwa einfach. Im Gegenteil: Es war die denkbar schwierigste.

Die Bescheinigung der jüdischen Gemeinde (Het raadsel, S. 89) war dabei übrigens nicht entlastend, sondern im Gegenteil: sie war belastend. Denn die Gemeinde bescheinigte gerade nicht, dass Femma zu keinem Zeitpunkt der jüdischen Gemeinde angehört hatte, sondern im Gegenteil, dass die Mitgliedschaft gerade erst (am 2. Oktober 1942) gekündigt worden war. Bestätigt wurde damit, dass Femma – und darauf kam es den Nazis an: im Zeitpunkt des Einmarsches der Deutschen im Mai 1940 (vgl. Zeile / Nummer 8 des „Aanmeldingsformulier“) – Mitglied der jüdischen Gemeinde gewesen war. Auch die Auszüge aus den Registern belegten gerade nicht den Tatsachenvortrag.

Die Beweise, die Femmas Anwälte vorgelegt hatten, waren deshalb leider nicht stark, sondern schwach. Am Ende blieb nur die Eigenerklärung der Eltern, also die eidesstattliche Versicherung. Darin aber wurde nur versichert, dass die zuvor selbst im „Aanmeldingsformulier“ gemachten Angaben nun doch unzutreffend seien.

IV. Calmeyer ließ sich in den Abstammungsverfahren bewusst betrügen und sabotierte so das System

Van Diggele suggeriert, es seien die engagierten Anwälte gewesen, die den „ohne Mission“ agierenden Calmeyer in den Abstammungsverfahren zu günstigen Entscheidungen hätten treiben müssen. Tatsächlich wusste Calmeyer sehr gut, dass er „grenzenlos belogen und mit falschen Beweismitteln betrogen“ wurde. Und gerade die niederländischen Anwälte, die Petenten in den Abstammungsverfahren vertraten, bestätigten in ihrer ganz großen Mehrheit (z. B. van den Dries, van der Flier, Kotting, Nijgh, Povel, van Proosdij oder Stokvis), dass er „falsche“ Fälle als echt akzeptiert habe. Die Advokaten hätten dabei darauf vertrauen können, von ihm nicht behindert oder verraten zu werden.

Die Witwe des Haager Anwaltes van Bemmel-Suyck z. B. berichtete über den Kontakt Calmeyers zu dem jüdischen Anwalt Goldstein. Goldstein, selbst als einer der ersten Juden „arisiert“, sei einer der meist beschäftigten Anwälte in den Abstammungssachen gewesen. Er habe die Verfahren, so die Witwe van Bemmel, „vielfach ganz offen mit Calmeyer“ besprochen, „der sehr gut wusste, dass da meistens Betrug im Spiel war.“

Die Anwältin van den Dries schrieb, Calmeyer habe ihr gleich beim ersten Zusammentreffen gesagt, sie könne ihn „betrügen, soviel ich wolle“. Über diesen Hinweis habe sie „innerlich ziemlich lachen“ müssen, „weil ich dies bereits ohne seine Aufforderung getan hatte“, in vier von fünf Fällen. Calmeyer habe gleichwohl „alle akzeptiert“.

Dass gerade die Anwälte angaben, Calmeyer habe von den „Fälschungen“ gewusst und sich bewusst täuschen lassen, ist besonders gewichtig. Die Advokaten hätten eher Veranlassung gehabt, ihr eigenes Tun ins Licht zu rücken und dem Publikum zu suggerieren, gerade durch ihre (Täuschungs-) Strategie sei es gelungen, die deutschen Beamten zu überlisten.

V. Calmeyer stand unter strenger Beobachtung und zuletzt auch sehr klar im Verdacht der SS

Die Registeränderungen auf Grund der Abstammungsverfahren wurden im Laufe der Zeit immer zahlreicher. Dem niederländischen SS-Mann Ludo ten Cate gelang es wiederholt, Abstammungsentscheidungen von Calmeyer zu widerlegen. Bei der SS hegte man deshalb den Verdacht auf „ausgedehnten Abstammungsschwindel“.

SS-Chef Hanns Albin Rauter verlangt die “Aussiedlung” dem “Chef der Sicherheitspolizei und des SD” zu übertragen, und bespricht sich in dieser Angelegenheit am 4. November 1941 mit Generalkommissar Wimmer. Der Höhere SS- und Polizeiführer konnte sich aber nicht durchsetzen. (NIOD, Archiv 77-85, 182b)

In dieser Schlussphase der Abstammungsentscheidungen ab Herbst 1943 wuchs der Anteil negativer Entscheidungen.[5] Die Kritiker nahmen Calmeyer nun immer „launenhafter“ wahr. Vielleicht spürte er aber auch einfach die Bedrohung und wurde zunehmend unsicherer.

Im März 1944 schließlich ordnete das Reichssicherheitshauptamt der SS in Berlin, konkret das Eichmann-Referat IV B 4, deshalb die Überprüfung der Calmeyer-Akten an. Eine Genealogie-Experte des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS wurde nach Den Haag abkommandiert (Middelberg, „Wer bin ich …“, S. 170). Calmeyer hätte in die Revision einbezogen werden können, eigentlich müssen. Schließlich betraf sie die von ihm getroffenen Abstammungsentscheidungen. Genau das aber geschah nicht. „Mit dem Generalkommissar für Verwaltung und Justiz (Dr. Callmeyer)“ sollte nur dort „Fühlung“ aufgenommen werden, „wo dies zweckmäßig erscheint“.

Die ersten beiden Seiten des geheimen Schreibens des SS-Vizechefs Dr. Schöngarth vom Juli 1944 an das Berliner Rasse- und Siedlungshauptamt der SS betreffend die „Überprüfung der z. Zt. In den Niederlanden geltenden Abstammung jüdischer Mischlinge“.

(Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie [NIOD] [Amsterdam], Archiv 77-85 Höherer SS- und Polizeiführer, 166 b)

Das wird noch deutlicher aus einem Vermerk des Genealogie-Experten der SS vom August 1944, der erst vor wenigen Jahren im Bundesarchiv in Berlin gefunden wurde. Dort heißt es betreffend die „Nachprüfung sämtlicher bisher im Büro Dr. C. durchgeführten Abstammungsüberprüfungen“:

Nach Ansicht aller […] Beteiligten wird aber Dr. C. diese Vorgänge nicht herausgeben, da er Gründe hierfür haben will. Die von hier dann vorzubringenden Behauptungen von Fälschungen wird er sicherlich entschieden zurückweisen“.

Die SS erwog deshalb, die Akten zu beschlagnahmen. Wegen des alliierten Vormarsches kam das glücklicherweise nicht mehr zustande.

VI. Hätte er nicht (mehr) retten sollen, wenn er sah, dass er nicht alle retten konnte?

Calmeyer reflektierte die Folgen seines Handelns und litt darunter. Immer wieder klagte er sich selbst an. Der Historiker Ben Sijes zitiert ihn in einem Gesprächsprotokoll von 1967: „Jede Nacht war ich verzweifelt. Ich kam mir vor wie ein Mörder.“ Diese kritische Selbstreflexion zeichnet Calmeyer aber vielleicht auch aus. Er wusste genau, was er den Menschen mit einer ablehnenden Entscheidung antat. Er sah sich in der Rolle eines „Arztes, der für 5.000 tödlich Erkrankte nur 50 rettende Ampullen zur Verfügung hat“. Das ließ ihn verzweifeln während des Krieges und bis an sein Lebensende. „Wer bin ich, dass ich über Leben und Tod entscheide?“ fragte er den befreundeten Anwalt Nijgh. An Presser schrieb er:

Zu wenig, zu wenig. […] Verzweifelt zu sein, verzweifelt zu bleiben, das ist die einzig würdige und wertvolle Haltung, die wir gegenüber dem Geschehen […] einnehmen müssen.“

Die Frage ist: Hätte er nicht (mehr) retten sollen, wenn er sah, dass er nicht alle retten konnte? Calmeyer schrieb 1946:

Trotz der Bereitwilligkeit gutgesinnter Mitarbeiter und der freundschaftlichen Haltung einiger niederländischer Anwälte und Juristen bin ich mit meiner schweren Verantwortung, die ich sehr ernst nahm, auch sehr allein gewesen. Dass meine Landsleute mich nicht begriffen, war für mich nichts Neues. Und die Niederländer, auf deren Verständnis ich angewiesen war, sollte das Ziel nicht in Gefahr gebracht werden, begriffen nicht, dass ich auch einmal nein sagen musste, dass ich den guten Willen, den leidenschaftlichen guten Willen, immer nur in den Grenzen des Möglichen, gezügelt durch kühlen Verstand, gebrauchen konnte.“

Die verschiedenen „Hilfskonstruktionen“, die er bei den Abstammungsprüfungen etabliert hatte, seien ihm „von den niederländischen Anwälten durch inflationären Gebrauch immer wieder aus der Hand geschlagen“ worden. „Die außerehelichen Erzeuger“ seien im Laufe der Zeit „zu einer wahren Mode geworden“. Die genealogischen Beweise wären fast durchgängig gefälscht gewesen und die Erbbiologie sei schließlich ausnahmslos zu positiven Ergebnissen gelangt. Gefahr habe deshalb nicht nur von Seiten der SS, sondern genauso „von befreundeter Seite“ gedroht.

Seite 1 des Vermerks des SS-Abstammungsexperten Dr. Grotefend an seine Berliner Zentrale vom 20. August 1944.
(Bundesarchiv [Berlin], NS 2 NS-Rasse- und Siedlungshauptamt, 224).

Mit befreundeter Seite meinte er einzelne Anwälte, die ihm immer weitere positive Entscheidungen geradezu abpressen wollten. Aus deren Sicht erschien Calmeyers Verhalten „unberechenbar“ oder „launenhaft“ (Het raadsel, S. 254). Dass z. B. der damals gerade 21-jährige hochmotivierte Jaap van Proosdij Zweifel an Calmeyers „Mission“ hegte, ist nachvollziehbar. Van Proosdij wollte noch mehr Menschen retten, am besten alle. Die Einstellung ehrt ihn. Aber wäre das realistisch gewesen? Was wäre gewesen, wenn z. B. van Proosdij die „Entscheidungsstelle“ geleitet hätte? Wären dann alle Antragsteller gerettet worden? Oder wäre die ganze Aktion nicht einfach viel früher aufgeflogen – mit allen Konsequenzen auch für die bis dahin Geretteten?

Calmeyer war wie ein Schiffsoffizier der sinkenden Titanic: 40 Plätze hat er in seinem Rettungsboot. 40 Ertrinkende nimmt er auf. 20 weitere schwimmen auf das Boot zu. Er weiß, wenn er mehr aufnimmt, kentert das Boot. Er dreht ab. – Ist er der Retter der 40 oder lasten wir ihm den Tod der 20 an?

VII. Yad Vashem wusste um Calmeyers ambivalente Rolle und hat ihn dennoch zum „Gerechten“ erklärt

Calmeyer war schon früh umstritten. Allerdings hat Yad Vashem ihn in Kenntnis der divergierenden Standpunkte 1992 als „Gerechten“ geehrt und geht davon aus, dass er durch die falschen Abstammungsentscheidungen „knapp 3.000“ Menschen vor dem Holocaust gerettet hat. Maßgeblich beteiligt an dem Prozess waren vier Personen, die selbst Krieg und Verfolgung als Juden erlebt hatten: Prof. Louis de Jong, Joseph Michman, Mordechai Paldiel und Moshe Bejski.

Gedenkstein mit dem Namen Hans Calmeyers im Garten der Gerechten unter den Völkern in der Gedenkstätte Yad Vashem. (Foto: Dr. Matthias Middelberg, privat)

Der langjährige Direktor des offiziellen Niederländischen Instituts für Kriegsdokumentation (1945 bis 1979) Louis de Jong habe – so stellt es van Diggele dar – die Verteidigungsschrift von Calmeyer aus dem Jahr 1946 einfach unkritisch übernommen. Das trifft sicher nicht zu und im Übrigen baut die Darstellung de Jongs auch auf einer Vielzahl von Zeugenaussagen der niederländischen Anwälte und Ärzte auf. Sein Fazit:

Manche hatte er nur retten können, indem er andere preisgab. Und seine Scham über Letzteres war größer als seine Genugtuung über Ersteres.“

Joseph Michman, Mitglied der Kommission zur Bestimmung der „Gerechten unter den Völkern“ in Yad Vashem, urteilte:

Wer alle Juden retten wollte, rettete niemanden. Obwohl ihm selbst KZ oder gar Todesstrafe drohte, hat er in einer Art und Weise manövriert, die Bewunderung verdient.“

De Jong war als Jude vor den Nazis nach England geflohen. Michman (eigentlich Joop Melkmann) musste im Krieg für die Zwangsverwaltung der Juden, den Judenrat in Amsterdam, arbeiten. Beide kannten die Verhältnisse aus eigener Erfahrung. Dennoch brachten sie Calmeyers Ehrung maßgeblich voran. Vorsitzender des Yad Vashem-Gremiums zur Bestimmung der Gerechten war 1992 Moshe Bejski. Bejski überlebte als Schindler-Jude. Er war Zeuge im Eichmann-Prozess, Anwalt und später Richter an Israels Supreme Court.

Die neueren wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, dass Calmeyer mindestens 2.500 Juden, die sich zuvor selbst beim niederländischen Bevölkerungsregister als Juden angemeldet hatten, auf „arisch“ oder „gemischt“ umdeklarierte und so vor der Deportation bewahrte. Zuletzt hat das Petra van den Boomgaard in einer detaillierten Studie sämtlicher noch erhaltener Abstammungsakten in Den Haag belegt.[6]

Man darf sogar von einer höheren Zahl ausgehen. Viele der Abstammungsentscheidungen hatten mittelbare Wirkung. Sie führten z. B. zur „Entstehung“ von „Privilegierten Mischehen“. Die „volljüdischen“ Partner in diesen „Mischehen“ waren dann ebenfalls vor der Deportation geschützt, obwohl hinsichtlich ihrer Person gar keine Abstammungsentscheidung ergangen war. Ein Beispiel dafür ist die Familie von Laureen Nussbaum.

Und wenn man Calmeyer die Ehrung durch Yad Vashem aberkennen wollte, was wäre dann mit den Anwälten und Ärzten, die die Antragsteller beraten hatten? Hätten die, ohne dass Calmeyer die Fälle systematisch durchgewunken hätte, überhaupt jemanden retten können? Nino Kotting hatte 1945 ausgesagt:

Wenn ein anderer Deutscher auf seinem Platz gesessen und die Verordnung umgesetzt hätte, wären tausende Menschen mehr zu Opfern geworden.“

Ohne Calmeyer hätte ein SS-Mann oder, wie z. B. in Paris, ein abgeordneter Sachbearbeiter des Berliner Reichssippenamtes unter direkter SS-Aufsicht die Anträge geprüft.[7] Dass der dann auch Urteile von Richtern des besetzten Landes, Gutachten x-beliebiger Ärzte und hunderte uneheliche Geburtsfälle anerkannt hätte?

Eher unwahrscheinlich. Die Anwälte und Ärzte haben die falschen Anträge produziert, ohne den Kopf Calmeyer aber hätte das Fälschersystem nicht funktioniert.

Die Petition erweckt den Eindruck, dass die Dinge ohne Calmeyer nicht anders abgelaufen wären. Das ist – wie hier gezeigt wurde – unrichtig. Yad Vashem hat Recht: Ohne Calmeyer und ohne seine Sabotage wären mindestens 3.000 Menschen mehr dem Holocaust zum Opfer gefallen.

Und was wäre schließlich mit anderen Rettern, wie z. B. Schindler oder Beitz? Auch deren Wirken war ambivalent. Schindler und Beitz betrieben kriegswichtige Fabriken. Nur mit dem von Beitz raffinierten Benzin konnten die deutschen Panzer rollen. Auch Schindler und Beitz paktierten mit den Nazis. Auch sie haben Bewerber für ihre Fabriken abgelehnt, über deren Schicksal sie sich wohl klar waren. Aber nur das Mitmachen im System eröffnete die Chance, wenigstens einen Teil der Verfolgten zu retten. – Arno Lustiger hat Calmeyer deshalb zu den „Rettungswiderständlern“ gezählt.[8]

VIII. Museum muss alle Facetten von Calmeyers Wirken darstellen

Es gab und gibt zahlreiche Überlebende, die Calmeyer ihr Überleben zuschreiben und ihn positiv sehen, selbst wenn eigene Angehörige dem Holocaust zum Opfer fielen. Dazu zählen z. B. Ruth van Galen-Herrmann (die selbst „umgeschrieben“, deren Mutter aber ermordet wurde) oder Prof. Laureen Nussbaum (vormals Hannelore Klein, eine Freundin von Margot Frank), die über ihr Schicksal und Calmeyer selbst geschrieben haben.[9]

Es gibt aber auch Überlebende, deren Antrag der Jurist abgelehnt hat, oder Angehörige von Ermordeten, die ihn schlicht als Teil der Mordmaschinerie wahrnehmen. Dazu zählt Femma Fleijsman-Swaalep.

Neben diesen subjektiven Blickwinkeln gibt es vielleicht auch einen objektiven, jedenfalls einen, der versucht sich einer übergreifenden Sicht anzunähern. – Alle diese Sichtweisen müssen bei Ausgestaltung und Namensgebung des geplanten Museums in der Osnabrücker Villa Schlikker Beachtung finden.

Dr. Mathias Middelberg (Autor)

Rechtsanwalt, Mitglied des Deutschen Bundestages und Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 2003 wurde er mit einer rechtshistorischen Arbeit über Hans Calmeyers Wirken in der deutschen Besatzungsverwaltung der Niederlande während des Zweiten Weltkriegs zum Dr. iur. promoviert (Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940-1945, Göttingen 2004). 2015 erschien seine Calmeyer-Biografie: „Wer bin ich, dass ich über Leben und Tod entscheide“. Hans Calmeyer – Rassereferent in den Niederlanden 1941-1945.

Anmerkungen:

[1] Els van Diggele, Het raadsel van Femma. Prooi van een mensenredder, Amsterdam: De Geus 2020. Vgl. die Zusammenfassung des Buches im Osnabrücker Geschichtsblog: https://hvos.hypotheses.org/5122.

[2] Geraldien von Frijtag Drabbe Künzel, Het geval Calmeyer, Amsterdam: Mets & Schilt 2008. Vgl. die Zusammenfassung des Buches im Osnabrücker Geschichtsblog: https://hvos.hypotheses.org/5180.

[3] Vgl. Petra van den Boomgaard, Voor de nazi’s geen Jood. Hoe ruim 2500 Joden door ontduiking van rassenvoorschriften aan de deportaties zijn ontkomen, Hilversum 2019. Vgl. auch https://hvos.hypotheses.org/4672.

[4] Vgl. besonders die Calmeyer-Biografie: Mathias Middelberg, „Wer bin ich, dass ich über Leben und Tod entscheide?“. Hans Calmeyer – „Rassereferent“ in den Niederlanden 1941-1945, Göttingen: Wallstein 2015. Vgl. auch: Mathias Middelberg, Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940 – 1945, Göttingen: V & R unipress 2005.

[5] Vgl. Van den Boomgaard, Voor de nazi’s geen Jood, wie Anm. 3, S. 602 ff., 614.

[6] Petra van den Boomgaard, Voor de nazi’s geen Jood, wie Anm. 3.

[7] Vgl. Mathias Middelberg, Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940-1945, Göttingen 2005, S. 305 ff.

[8] Vgl. Arno Lustiger, Rettungswiderstand. Über die Judenretter in Europa während der NS-Zeit, Göttingen 2011.

[9] Vgl. Ruth van Galen-Herrmann, Calmeyer – dader of mensenredder? Visies op Calmeyers rol in de jodenvervolging, Soesterberg 2009; Laureen Nussbaum (unter Mitwirkung von Karen Kirtley), Shedding Our Stars: The Story of Hans Calmeyer and How He Saved Thousands of Families Like Mine, Berkeley 2019.

Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde in einer ersten Fassung am 9. Juni 2020 publiziert. Am 10. Juli 2020 wurde der bestehende Beitrag etwas überarbeitet und um einige Aspekte und Bilder ergänzt.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor (9. Juni 2020). Calmeyer war ein Menschenretter. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 15. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/prc5


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