Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Buch „Voor de nazis geen jood“ von Petra van den Boomgaard
Ein Gastbeitrag von Dr. Hans Derks (Amsterdam)
Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um die deutsche Übersetzung des amerikanischen Aufsatzes „The ‚Brightest‘ of the Nations“[1] des niederländischen Historikers Hans Derks, in dem sich dieser kritisch mit dem Buch von Petra van den Boomgaard[2] auseinander setzt. Für den Blog wurde der Text in Rücksprache mit dem Autor übersetzt und stark gekürzt.
Hans Derks lobt zwar den quantitativen Zugang, den Van den Boomgaard wählt, als innovativ, ist aber über die der Arbeit zugrunde liegenden Konzepte und die Schlussfolgerungen der Autorin enttäuscht.[3] Hans Calmeyer, so Derks, sei ebenso wenig ein Gerechter unter den Völkern wie die Rechtsanwälte, die die Antragsteller im Verfahren vor der Entscheidungsstelle unterstützt hätten: Denn sie alle hätten nicht unter Lebensgefahr gehandelt. Im Gegenteil: Sie hätten sogar Vorteile aus ihrer Situation gezogen. Zudem sei Calmeyer ein gehorsamer, pflichttreuer Jurist gewesen, der lediglich die existierenden Rassengesetze angewendet habe. Und drittens konstruiert Van den Boomgaard mit ihren nicht nachvollziehbaren Grundannahmen einen Heldenstatus Calmeyers. Aus diesen Gründen sei es nicht vorstellbar, ein Museum nach Calmeyer zu benennen.
Das Schicksal der Familie Vlessing
Die Verfolgungsgeschichte des Elias Vlessing nimmt mit Recht in ihrem Buch einen prominenten Patz ein: schon der Umschlag zeigt ein schönes Vlessing-Familienfoto. Die jüdische Familie Vlessing lebte zwischen 1940 bis 1945 in Holland, in einer Zeit also, in der mindestens 75% der Juden in diesem Land ermordet worden sind.[4]
Im Jahr 1944 halfen verschiedene holländische Rechtsanwälte Vlessing und erhielten dafür vierzig Jahre später von Yad Vashem den Titel „Righteous amongst the Nations“ – „Gerechter unter den Völkern“. Zahlreichen Personen sind mit dieser Auszeichnung aufgrund der Kooperation zwischen dem niederländischen NIOD (Niederländisches Institut für Kriegsdokumentation) und der israelischen Gedenkstätte Yad Vashem versehen worden.
Elias Vlessings Geschichte dient Van den Boomgaard als ein Modell, um insgesamt 5.446 gleichartige Schicksale klassifizieren zu können. Dabei handelt es um Menschen mit einem jüdischen Hintergrund, die versuchten, einer drohenden Deportation dadurch zu entgehen, dass sie sich an die Entscheidungsstelle wandten, um ihren rassischen Status zu ändern. So galt man mit vier jüdischen Großeltern als zu 100 % jüdisch, im Falle einer so genannten „Mischehe“ allerdings nur als halb- oder vierteljüdisch, was unter Umständen Schutz vor einer Deportation eröffnete.
Wer die Möglichkeit einer Petition an die Entscheidungsstelle, die von dem Juristen Dr. Hans Calmeyer geführt wurde, nutzte – die Mehrheit der niederländischen Juden hatte vermutlich keine Ahnung, dass diese Option überhaupt existierte – musste zahlreiche Dokumente einreichen, um den prozentual gesehen geringeren rassischen Status zu begründen. Dabei wurden die Antragsteller vielfach durch Rechtsanwälte, Anthropologen, Priester und viele andere Experten unterstützt.
Mit Hilfe des Rechtsanwaltes Lya van den Dries wandte sich Vlessing im September 1942 zum zweiten Mal an Calmeyer.[5] Im Januar 1944 wurde er „von einem gewissen Herr Jacob van Proosdij besucht“, der sich als „die rechte Hand Calmeyers“ vorstellte. Vlessing wurde mitgeteilt, dass sich seine Bittschrift „in einem schlechten Zustand“ befinden würde. Wenige Tagen später erhielt Vlessing die Mitteilung, dass er in Amsterdam so lange bleiben könne, bis über seinen Fall entschieden worden sei.
Van Proosdij und Kotting – Korrupte Gerechte?
Im Nachgang erhielt er dann von Van Proosdij eine Rechnung „für in Zukunft zu leistende Arbeiten“, obwohl Van Proosdij bis zu diesem Zeitpunkt keine „rechnungsfähige“ Leistung vorzuweisen hatte. Vlessing aber bezahlte. Nur einige Monate später erhielt Vlessing ein neues Schreiben von Van Proosdij mit der alarmierenden Mitteilung „ihre Petition ist nun in eine schwierige Lage gekommen“. Allerdings könne er (Van Proosdij) „etwas machen, wenn abermals gezahlt wird“. Und Vlessing bezahlte ein weiteres Mal.
Vlessings Alptraum endete nicht einmal nach seiner Befreiung. Gegen Kriegsende strengte Van Proosdij zusammen mit seinem Kollegen Kotting gegen Vlessing einen Prozess an und klagte auf Schadenersatz in Höhe von 675 Gulden. Kottings Argument war kurios: Weil die Unterschrift unter Calmeyers-Urteil durch Van Proosdij gefälscht worden sei, sei er [Van Proosdij] für dieses Urteil über Vlessings rassischen Status verantwortlich. In Mai 1946 teilte der Richter mit, dass er nicht zuständig sei, über diese Art vom Problem zu urteilen.
Van den Boomgaard klammert diesen plumpen Betrugsversuch der Rechtsanwälte Kotting und Van Proosdij in ihrer Zusammenfassung aus und weist nur noch auf ihren Status als „Gerechte unter den Völkern“ hin (S. 513-518), was Kotting und Van Proosdij moralisch ausschließlich als Retter und nicht mehr als Täter und Betrüger ausweist. Darüber hinaus unterstellt sie, dass die zwei ein Risiko eingegangen seien und unter Lebensgefahr gehandelt hätten, obwohl sie selbst an anderer Stelle feststellt, dass eine Lebensgefahr unter „Rechtsanwälten“ eher gering war (S. 487). Aber in der Zusammenfassung behauptet Van den Boomgaard wieder das Gegenteil und ignoriert erneut das betrügerische Verhalten Van Proosdijs und Kottings gegenüber ihren jüdischen Mandanten.[6]
Van den Boomgaard Grundannahmen sind irreführend
In Van den Boomgaards Dissertation werden Begriffe und Konzepte verwandt, ohne dass sie näher erklärt werden. Dazu gehört der Begriff „Jude“ ebenso wie die Konzepte „Prozentsatz der Bewilligung“ und die „Chance (oder der Prozentsatz) auf Überleben pro Helfer“.
Welche Definition von „Jude“ liegt der Arbeit Van den Boomgaards zugrunde? Wenn man keinen Unterschied macht zwischen der juristischen Definition eines „Juden“, wie sie ein nationalsozialistischer Verwaltungsjurist, der für die Durchsetzung der Rassegesetze verantwortlich ist, eben wie ein Jurist wie Calmeyer sie vornimmt, und der (radikalen) Definition eines Juden, wie sie durch einen „biologisch“ argumentierenden Rassisten der SS unternommen wird, dann ist es nicht nachvollziehbar, warum der NS-Jurist Calmeyer eine Änderung der Rassedefinition akzeptieren konnten, die für die SS unmöglich war.
Dann stellt sich auch die Frage, warum Calmeyer einen Anthropologen wie De Froe als „nicht verwertbar“ einstufen konnte[7] und warum Calmeyer daher auch nicht als ein „Held“ oder ein „Gerechter“ bezeichnet werden kann: Calmeyer war nur ein gehorsamer, pflichttreuer Jurist welcher nur die existierenden Rassengesetze anwandte! Aus diesem Grund ist es auch nicht vorstellbar, ein Museum nach Calmeyer zu benennen, nach einem Juristen, der die Rassengesetze umsetzte.
Die beiden folgenden Konzepte konzentrieren sich auf die Rolle Calmeyers als persönlicher Retter von Juden. Dieses Konzept ist die Voraussetzung dafür, um als „Gerechter unter den Völkern“ anerkannt zu werden. Diese Hilfe sollte bei einem „Gerechten“ unter der „Gefahr seines Lebens“ geleistet worden sein.
In der Calmeyer Administration wurde die Entscheidung, eine Petition zu akzeptieren oder abzulehnen, auf der Grundlage der vorliegenden Dokumente gefällt. Daher ist Van den Boomgaards Konzept eines „Prozentsatzes der Bewilligung“ pro Rechtsanwalt (S. 491), woraus dann auch der Heldenstatus Calmeyers abgeleitet wird, ein leeres Konzept. Aus demselben Grund kann auch das andere Konzept des „Prozentsatzes der Überlebenden“ pro Helfer (S. 557-564) nicht überzeugen. Hinzu kommt, dass die Kriterien für eine Entscheidung nur aus den Rassegesetzen abgeleitet werden und niemals aufgrund einer persönlichen Einflussnahme, nicht einmal auf die von Calmeyer selber.
„Gerechter unter den Völkern“ – eine problematische Auszeichnung
Wie bereits erwähnt, haben „Gerechte unter den Völkern“ die Eigenschaft, dass sie unter Lebensgefahr Verfolgten helfen. Aber aus Van den Boomgaards Studie wird ersichtlich, dass nur einer von den vielen hunderten von Helfern einer solchen Gefahr ausgesetzt war. Das war der Rechtsanwalt Goldstein (S. 468). Allerdings war er nicht aufgrund seiner Helfer-Aktivitäten in Gefahr: Er war Jude und ist auch nicht als „Righteous“ bekannt.
Die Vergabe der Auszeichnung eines „Gerechten unter den Völkern“ ist in den Niederlanden nicht unproblematisch. Dies zeigt sich daran, dass so umstrittene Persönlichkeiten wie De Froe, Van Proosdij, Kotting und Calmeyer diese Ehrung erhielten.
Welche Dokumente für Calmeyer in dem Verfahren der Entscheidungsstelle relevant waren kann auch die Studie von Van den Boomgaard nicht klären. Somit bleibt auch die wirkliche Rolle der Rechtsanwälte für das Verfahren unklar.
So berücksichtigt van den Boomgaard ausführlich die falschen Erklärungen eines Jaap Cohens und eines Jesserun d’Oliviera über De Froe (S. 557-567), obwohl Calmeyer selbst diese Dokumente als „nicht verwertbar“ eingestuft hat. Das aber heißt nichts anderes, dass Leute wie De Froe niemals in der Lage waren, Juden zu retten, wie dies Van den Boomgaard suggeriert (Tabelle 13.12, S. 563).
Über den Autor:
Hans Derks ist ein niederländischer Soziologe und Historiker. Er studierte Geschichte und Soziologie in den Niederlanden und wurde an der Universität Amsterdam promoviert. Hans Derks unterrichtete an verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen innerhalb und außerhalb der Niederlande. Bis heute veröffentlichte er mehr als 20 Bücher und zahlreiche wissenschaftliche Aufsätze. Derks lebt und arbeitet in Amsterdam. (vgl. auch seine Homepage: http://www.hderks.dds.nl/)
Im Jahr 2018 erschien im Schöningh-Verlag (Paderborn) sein Buch „Victims and Perpetrators. Dutch Shoah, 1933/45 and beyond“, in dem Hans Derks untersucht, warum in einer eher friedlichen und in jeder Hinsicht nicht besonders antisemitischen niederländischen Gesellschaft mehr als 75% der jüdischen Bevölkerung während der Shoah in Konzentrationslagern ermordet wurden. Dabei analysiert Derks die sozialen und religiösen Merkmale der niederländischen Gesellschaft sowie die Zusammenarbeit der niederländischen Verwaltung mit den deutschen Behörden.
Fußnoten:
[1] Hans Derks, The ‚Brightest‘ of the Nations, in: Global-E (University of California Santa Barbara: 01.08.2019 volume 12).
[2] Petra van den Boomgaard, Voor de nazis geen jood. Hoe ruim 2500 joden door ontduiking van rassenvoorschriften aan de deportaties zijn ontkomen, Hilversum: Verbum, 2019.
[3] Hans Derks lobt die mutige Entscheidung Petra van den Boomgaards, eine weitere wissenschaftliche Studie zu Calmeyer zu verfassen, wo doch bereits vier Dissertationen zu Calmeyers Rolle während der deutschen Besatzung zwischen 1941 bis 1945 vorliegen (vgl. Van den Boomgaard, S. 37-73): (1) Mathias Middelberg, Judenrecht, Judenpolitik und der Jurist Hans Calmeyer in den besetzten Niederlanden 1940-1945 (Göttingen 2005); (2) Coen Stuldreher, De legale rest, gemengd gehuwde Joden onder de Duitse bezetting (Amsterdam 2007); (3) Geraldien von Frijtag Drabbe Künzel, Het geval Calmeyer (Amsterdam 2008); Ruth van Galen-Herrmann, Calmeyer dader of mensenredder? (Soesterberg 2009).
Vgl. auch Kontroverse über die sogenannten „Calmeyersche Judenhelfer“ wie De Froe u.a. Hans Derks, Zwart Verleden. Nederland en zijn Joden, 1940-45 (Amsterdam 2015); Jaap Cohen, De onontkoombare afkomst van Eli d’Oliviera (Amsterdam 2015) und das begleitende Buch von Hans-Ulrich Jesserun d’Oliviera (red.), Ontjoodst door de wetenschap, de wetenschappelijke en menselijke integriteit van Arie de Froe onder de bezetting (Amsterdam 2015). Diese letztgenannten beiden Publikationen werden von Petra van den Boomgaard völlig unkritisch verwendet. Vgl. auch Els van Diggeles ausgezeichnete Anti-Calmeyer Studie, Het Raadsel van Femma. Prooi van een mensenredder (Amsterdam: De Geus, 2020).
[4] Die Studie „Voor de nazis geen jood“ befasst sich nur mit einer Auswahl der niederländischen Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungspolitik. Es geht um 2.500 der etwa 30-40.000 Überlebenden der 140.000 bis 160.000 offiziellen (jüdischen) Opfer.
[5] Vgl. Van den Boomgaard, Voor de nazis geen jood, S. 19-37.
[6] Van den Boomgaard berichtet zunächst auf der Grundlage ihrer Untersuchung, dass Van Proosdij mit 75 Fällen in Verbindung gebracht werden könne (Voor de nazis geen jood, S. 513). An anderer Stelle reproduziert sie ohne Kommentar die Nachkriegs-Erinnerungen von Van Proosdij: Im Jahr 1946 hatte er schon 100 Personen „gerettet“; im Jahr 1960 waren es bereits 200 Personen (S. 514, Fußnote 302); im Jahr 2004 berichtet Van Proosdij erneut über seine Rettungsaktivitäten, die er zusammen mit seinem Kollegen Kotting unternommen hat (S. 517).
[7] Hans Derks, Victims and perpetrators: dutch Shoah, 1933-45 and beyond, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2019, S. 275.
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Gastautor (17. September 2020). Hans Calmeyer – ein fragwürdiger Gerechter. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/prcj