Calmeyer und der Fall Kurt Reilinger

Ein Beitrag von Karl Kassenbrock

Kurt Reilinger, Aufnahme von 1944 (vgl. OM 123, 2018, S. 138).

Zu den Antragstellern, die sich an die „Entscheidungsstelle für die Meldepflicht aus VO 6/41“ wandten, gehörte der Palästinapionier Kurt Reilinger, der vom 15.10.1944 bis 31.03.1945 KZ-Häftling in einem mobilen Außenlager in Osnabrück war.[1]

Aber es war nicht Hans Georg Calmeyer, sondern ausgerechnet ein Nationalsozialist, der dafür sorgte, dass Reilinger seinen Rettungswiderstand erfolgreich fortsetzen konnte.

Der aus Stuttgart stammende spätere Rettungswiderständler Kurt Reilinger, Sohn eines jüdischen Vaters und einer katholischen Mutter, ist für die Nationalsozialisten zunächst „rassisch“ ein „Mischling I. Grades“. Wegen seiner Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinde gilt er aber in Deutschland als „Voll-Jude“.[2]

Im Sommer 1939 flüchtet er in das vom Hechaluz betriebene Werkdorp Wieringen in den Niederlanden.[3] Nach dem deutschen Einmarsch löst die SS- im Mai 1941 das Werkdorp auf. Reilinger, inzwischen Mitglied des jetzt illegalen Führungszirkels des Hechaluz, findet Arbeit auf einem Hof in Angerlo im Gelderland. Aber auch an diesem entlegenen Ort bleibt er im Blick der deutschen Besatzer. Ab April 1942 sind alle Gemeinden zur regelmäßigen „Erfassung und Überprüfung des genehmigten Aufenthalts“ von Juden verpflichtet. Reilinger, dessen „Persoonsbewijs“ (Personalausweis) bereits in Wieringen mit einem „J“ versehen worden ist, wird in das örtliche „Judenregister“ eingetragen.[4] Um den massiven Einschränkungen durch die „Judengesetze“ entgehen zu können, beantragt er bei der „Entscheidungsstelle für die Meldepflicht aus VO 6/41“ die Streichung des „J“ aus dem Personalausweis.[5] Er wird in die Zurückstellungsliste („Calmeyerliste“) eingetragen.[6] Er bleibt aber weiterhin „verpflichtet, den Judenstern zu tragen und die Kennkarte mit ‚J‘ zu führen.“

Sein Anwalt legt Nachweise über die „arische Abstammung“ der Mutter vor, sowie mehrere Bescheinigungen, die belegen sollen, dass Reilinger nie Mitglied einer jüdischen Gemeinde war und somit als „Mischling 1.Grades“ zu gelten habe.[7] Im November 1942 spricht er trotz des hohen Risikos persönlich in der Entscheidungsstelle in Den Haag vor. Er bittet den für Fragen im Zusammenhang mit der Religionsangehörigkeit zuständigen Sachbearbeiter Berger erneut um die Löschung des „J“ aus seinem Personalausweis.[8] Sowohl Berger als auch Heinrich Miessen,[9] der für Anträge zuständig ist, die ins Deutsche Reich zurückweisen, erwähnen die bereits in Deutschland erfolgte Einstufung Reilingers als Jude an keiner Stelle. Vielmehr reklamieren sie zu dessen Gunsten einen administrativen Fehler. Berger argumentiert, im Fall Reilinger handele es sich

„nicht um Richtigstellung der Einordnung, sondern Abänderung der Kennkarte, die von einem Beamten falsch mit einem ‚J‘ ist versehen, obwohl der Reilinger als ‚G I‘ registriert ist.[10]

Miessen erkennt einen „Fehler der Behörde, für den Reilinger nicht verantwortlich ist.[11] Ihr gemeinsamer Vorgesetzter, Hans Calmeyer, ist jedoch explizit „anderer Ansicht“[12].

Beschlussvorlage von Heinrich Miessen mit Anmerkung Calmeyers (CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger)

Dem von seinen Mitarbeitern Berger und Miessen vorgelegten Lösungsvorschlag zu Gunsten Reilingers verweigert er die Zustimmung. Die Entscheidung Calmeyers im Fall Kurt Reilinger muss als ungewöhnlich gelten, da er nur in sehr wenigen Fällen von dem Entwurf bzw. dem Rat seiner Mitarbeiter abgewichen sein soll.[13] In einem endgültigen Entscheid, „Betr. Reilinger, Kurt, Israel“, hält Calmeyer am 07.12.1942 fest: „Reilinger bleibt J 2. Register ist zu ändern. Er ist aus Rückstellungsliste zu streichen.[14] Als Gründe führt er an, Reilinger sei „a) aus Deutschland als Jude (Israel) gekommen, b) Im jüdischen Milieu (Werkkamp Wieringen) hier verblieben, c) grossjährig seit 1938[15] und hat sich d) als mosaischer gezindte gemeldet.“[16] Zudem habe der „abgelaufene Pass des Reilinger, der ausgedeutscht[17] ist, (..) sicherlich auch schon das J“ getragen.

Vermerk Calmeyers über seine Entscheidung in der Sache Kurt Reilinger (CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger)

Calmeyers legalistische Argumentation lässt keinen Spielraum für die von seinen Mitarbeitern Berger und Miessen vorgezeichneten „Auswege“, die eine Korrektur auf den Status als „Halbjude“ (G 1) ermöglicht hätten. Durch seine deutlichen Hinweise auf den Namenszusatz „Israel“ und auf die „Ausdeutschung“ macht er vielmehr gezielt darauf aufmerksam, dass bereits eine eindeutige Einordnung nach „J 2“ getroffen wurde.

Eine andere als die von ihm getroffene Entscheidung ist ohne offenkundige Unstimmigkeiten nun nicht mehr möglich. Calmeyer gibt später an, er habe gewusst, dass mit Antragsschriften betrogen würde. Es habe ihn aber, „so lange das nicht ins Auge fiel“, nicht gekümmert.[18]

Im Fall Reilinger sieht er genau hin und weist zudem die für den Antragsteller günstige Vorlage seiner Mitarbeiter zurück. Es mag sein, dass das wegen der kritischen Beobachtung durch das von der SS geführte „Judenreferat“ in Den Haag geschieht. Calmeyer weiß aber, dass seine Entscheidung gegen Reilinger einem Todesurteil gleichkommt.[19]

Schreiben des Bürgermeisters vom 24.02.1943 (Gemeindearchiv Angerlo).

Mit der erneuten Zuordnung zur Gruppe „J2“ und der Streichung aus der Rückstellungsliste ist Kurt Reilinger zur Deportation freigegeben. Dass er sich noch über viele Monate relativ sicher in den Niederlanden bewegen und seine Rettungshilfe für jüdische Palästinapioniere erfolgreich fortsetzen kann[20], ist ausgerechnet einem Nationalsozialisten, dem Bürgermeister von Angerlo, Auke Pinkster[21], zu verdanken.

Obwohl er über die Entscheidung Calmeyers spätestens am 16.12.1942 unterrichtet ist,[22] stellt Pinkster am 21.12.1942 einen neuen „Personalausweis ohne J“ aus.[23]

Am 02.02.1943 bescheinigt er zudem, dass Kurt Reilinger der Kategorie „G I“ angehöre „und deshalb (…) keinen Judenstern tragen muss.“[24] Nach vielen durch den Bürgermeister provozierten Verzögerungen bei der Änderung des Registereintrags wird Reilinger am 18.08.1943 mit dem Hinweis „vow“ (vertrokken onbekend waarheen) endgültig aus dem Bevölkerungsregister von Angerlo ausgetragen. Seine Spur ist da bereits lange verwischt.

Über den Autor:

Karl Kassenbrock, geb. 1953, ist pensionierter Lehrer und wohnt in Osnabrück. Seit 2010 befasst er sich intensiv mit der Erforschung der 5. SS-Eisenbahnbaubrigade. Dabei interessiert er sich vor allem für das Schicksal der etwa 500 KZ-Häftlinge.

Anmerkungen:

[1] Vgl. Kurt Kassenbrock, Kurt Reilinger. Ein Palästinapionier und ein KZ auf Schienen in Osnabrück, in: Osnabrücker Mitteilungen 123 (2018), S. 133-153.

[2] Seine Geburtsurkunde erhält den Änderungseintrag: „Der Obengenannte hat den weiteren Vornamen Israel angenommen.“ Vgl. Geburtsurkunde des Standesamtes Stuttgart Nr. 3563/1917 vom 6.1.1939.  Eine Abstammungsurkunde des Standesamtes vom 09.07.1941 enthält unter der Rubrik „Glaubensbekenntnis“ den Hinweis: „israelit. (gilt als Jude, da er am 16.09.1935 als Mischling I. Grades noch der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat. Vgl. Abstammungsurkunde des Standesamtes Stuttgart vom 09.07.1941.

[3] Der Hechaluz ist der Dachverband der zionistischen Jugendorganisationen. Im Werkdorp Wieringen findet die Vorbereitung (Hachschara) auf die jüdische Einwanderung in Palästina (Alija) statt.

[4] Judenregister. Vgl. Gemeindearchiv Angerlo im Streekarchivariaat De Liemers en Doesburg, Angerlo 1940-1990, Inventarnummer 17, Öffentliche Ordnung. Maßnahmen Juden betreffend 1941-1945 (Gemeindearchiv Angerlo).

[5] Schreiben des Rechtsanwalts R. A. Levissons vom 13.08.1942. Vgl. CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger. Neben Levisson ist der niederländische Anwalt und Schriftsteller Abel J. Herzberg beteiligt.

[6] „Liste der Personen jüdischen Blutes, deren genealogische Abstammung auf Grund von eigenen Anträgen oder auf Grund Vorstellungen amtlicher deutscher Stellen bei der Abt. Innere Verwaltung des Generalkommissars für Verwaltung und Justiz sich noch in Prüfung befinden“ („Zurückstellungsliste“) vom 21.07.1942, Stand 17.07.1942 (Auszug); NIOD Instituut voor Oorlogs-, Holocaust- en Genocidestudies , Amsterdam, Archiv 25. Kurt Reilinger ist in der alphabetisch geordneten Liste mit dem Vermerk „J2“ registriert.

[7] Bescheinigung der Hauptsynagoge in Amsterdam vom 31.07.1942 und Bescheinigung der Jüdischen Ortsgemeinde Doesburg, zu der Angerlo gehörte, vom 22.07.1942. Die Stiftung Jüdische Arbeit bescheinigt am 27.07.1942, dass Reilinger während seines Aufenthaltes im Werkdorp Wieringen „automatisch“ und „ohne sein Wissen oder Zutun“ bei der jüdischen Gemeinde Den Helder angemeldet worden war.

[8] Reilinger erwähnt das Treffen in einem Schreiben vom 13.12.1942 an Herrn Berger, in dem er seine Bitte ein weiteres Mal schriftlich vorträgt. Vgl. CBG,Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger.

[9] Heinrich Miessen, ein pensionierter deutscher Standesbeamter und ehemaliger Offizier, ist wie Calmeyer ein heimlicher Gegner der antijüdischen Politik, vermittelt jedoch nach außen den Eindruck eines überzeugten Nationalsozialisten.; vgl. Mathias Middelberg, „Wer bin ich,dass ich über Leben und Tod entscheide?“ Hans Calmeyer „Rassereferent“ in den Niederlanden 1941-1945, Göttingen 2015, S.117 f.

[10] Vermerk von Berger vom 25.11.1942. Vgl. CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger.

[11] Beschlussvorlage von Heinrich Miessen vom 06.12.1942. Vgl. CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger.

[12] Handschriftlicher Vermerk Calmeyers vom 07.12.1942 auf der Beschlussvorlage Miessens vom 06.12.1942. Vgl. CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger.

[13] Calmeyer soll lediglich in 3 % der Fälle (133 von 4295) vom Votum seiner Mitarbeiter abgewichen sein. Vgl. Petra van den Boomgaard, Voor de nazi´s geen Jood. Hoe ruim 2500 Joden door ontduiking van rassenvoorschriften aan de deportaties zijn ontkomen, Hilversum 2019, S. 379.

[14] Vermerk Calmeyer vom 07.12.1941. Vgl. CBG, Calmeyerarchiv II, Kurt Reilinger.

[15] Der Hinweis auf die Großjährigkeit zielt auf eine hier nicht anwendbare Bestimmung aus dem niederländischen Zivilrecht, nach der ein Minderjähriger nicht selbstständig Mitglied der jüdischen Religionsgemeinschaft sein kann.

[16] Mit der Bezeichnung „mosaischer gezindte“ ist „jüdische Glaubenszugehörigkeit“ gemeint.

[17] Nach § 2 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941 verloren Juden die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie beim Inkrafttreten der VO ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im Ausland hatten (RGBL I, 1941, S. 722-724). Das traf auf Kurt Reilinger zu. Calmeyer benutzt für den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hier den Begriff „ausgedeutscht“.

[18] Vgl. Matthias Middelberg, „Wer bin ich, dass ich über Leben und Tod entscheide“, Göttingen 2015, S. 180.

[19] Auf die Frage, ob er gewusst habe, was mit den Juden geschah, antwortet Calmeyer in einem Gespräch zu Beginn der 1960er Jahre: „Ja, ich muss Ihre Frage mit eindeutigem ‚Ja‘ beantworten. Die Verantwortlichen in den Niederlanden, und das ist ein größerer Kreis, haben von der Endlösung der Judenfrage, von der Vernichtung, die im Werke war, gewusst.“ . Vgl. Panorama vom 06.05.1963; https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/1963/panorama2129.html; min. 06.15 – 06.50 (Zugriff am 10.03.2021).

[20] Reilinger gehört dem Widerstandsnetzwerk Gruppe Westerweel an. Seine Kameraden und er retten und versorgen Hunderte junge „Onderduiker“. Die Flucht von mehr als 60 Pionieren über Frankreich nach Spanien wäre ohne ihn und die von ihm organisierte Unterstützung durch den jüdischen Untergrund (Armée Juive) nicht möglich gewesen.

[21] Pinkster ist Mitglied der „Nationaal-Socialistische Beweging in Nederland“ (NSB). Sie kollaboriert weitgehend mit der deutschen Besatzungsmacht, ist aber zumindest in Teilen nicht antisemitisch. Über Pinkster heißt es in Angerlo später, man habe mit ihm und seinem NSB-Nachfolger „noch Glück gehabt.“

[22] Bescheid der Rijksinspectie v.d. Bevolkingsregisters an den Bürgermeister von Angerlo vom 14.12.1942. Der Bescheid trägt den Eingangsstempel der Gemeinde Angerlo vom 16.12.1942.

[23] Schreiben des Bürgermeisters vom 24.02.1943. Vgl. Gemeindearchiv Angerlo.

[24] Erklärung des Bürgermeisters von Angerlo. Vgl. Gemeindearchiv Angerlo. Mit Erlass vom 29. April 1942 ist in den Niederlanden der „Judenstern“ verpflichtend eingeführt worden.


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Gastautor (22. März 2021). Calmeyer und der Fall Kurt Reilinger. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 14. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/prda


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