„Gönne mir Zeit.“

Vor 150 Jahren endet die 54-jährige Brieffreundschaft zwischen Johann Carl Bertram Stüve seinem Freund Friedrich Johannes Frommann

Wohl kaum ein bürgerlicher Politiker hat die Geschicke und die verfassungsrechtliche Entwicklung des Königsreichs Hannover bis 1866 so sehr beeinflusst wie Johann Carl Bertram Stüve (1798-1872).

Johann Carl Bertram Stüve (© Museumsquartier Osnabrück; Signatur: L219/3)

Am 16. Februar 1872, also vor 150 Jahren starb diese herausragende und vielschichtige Persönlichkeit.

Im Mai 2022 erinnert das Niedersächsische Landesarchiv mit einer Tagung im Museumsquartier an die Verdienste des weitgehend in Vergessenheit geratenen Osnabrücker Bürgermeisters, langjährigen Abgeordneten der Allgemeinen Hannoverschen Ständeversammlung, zeitweiligen hannoverschen Innenministers und Landeshistorikers.

Im Rahmen eines Nacherschließungsprojekts wurde im vergangenen Jahr die in der Abteilung Osnabrück aufbewahrte umfangreiche und online benutzbare Korrespondenz-Überlieferung im Nachlass Stüves nutzungsfreundlicher aufbereitet, indem die vorliegenden Briefeditionen mit der Verzeichnung der Original-Briefe verknüpft und die erwähnten Personen in der Datenbank erfasst wurden.

Johann Carl Bertram Stüve und Friedrich Johannes Frommann

Johann Carl Bertram Stüve wurde am 4. März 1798 geboren. Seine Schulzeit endete im April 1817 mit dem Abitur auf dem Ratsgymnasium in Osnabrück. Er begann in Berlin für drei Semester ein juristisches und philologisches Studium und studierte unter anderem bei Friedrich Karl von Savigny und Friedrich Schleiermacher.

In Berlin lernte er Friedrich Johannes Frommann, den Sohn eines Buchhändlers aus Jena kennen. Auch wenn sich ihre Wege mit dem Ende des Sommersemesters 1818 schon wieder trennen sollten, verband die beiden jungen Männer von nun an eine lebenslange tiefe Freundschaft. Ihre Briefe sind von einem vertrauten Austausch ihrer Gedanken und Gefühle geprägt. So schreibt Stüve an seinen Freund am 8. Juli 1828: „Meine Briefe an Dich, liebster Frommann, sind seit einiger Zeit in der Tat eine Art Tagebücher geworden, oder wenn Du willst, eine fortlaufende literarische Beichte und Du mein Beichtvater.“ (NLA OS Erw A 16 Nr. 227 fol. 52r)

Stüve äußerte in einem Brief an seine Schwester Johanna (Hollenberg) vom 1. Januar 1832, dass Frommann zu den „wenigen Menschen“ gehöre, mit denen er sich eng verbunden wisse (NLA OS Erw A 16 Nr. 329 fol. 4r). Der mehr als 50 Jahre andauernde Briefwechsel bis zu seinem Tod 1872 offenbart tiefe Einblicke in die Gefühlswelt Johann Carl Bertram Stüves. Er wird heute im Sammelnachlass der Familie Stüve in der Abteilung Osnabrück aufbewahrt und dient der Stüve-Forschung neben anderen Korrespondenzen beispielsweise mit seiner Schwester Johanna sowie mit anderen Politikern und Gelehrten seiner Zeit bis heute als wichtige Grundlage für die Erforschung des Werdegangs und der Gedankenwelt des Politikers und Menschen, des Juristen und Historikers Stüve.

Die Stüve-Korrespondenz als „Brief-Biographie“

Johann Carl Bertram Stüve setzte sein Studium im Herbst 1818 an der Göttinger Universität fort; hier studierte er besonders bei dem Juristen Gustav Hugo und dem Rechtshistoriker Karl Friedrich Eichhorn. Im März 1820 beendete er sein Studium mit der Promotion und ließ sich im Juli als Advokat in Osnabrück nieder. Er widmete sich zunächst geschichtswissenschaftlichen Studien und publizierte regionalgeschichtliche Arbeiten. Aufgrund seiner profunden rechts- und verfassungsgeschichtlichen Kenntnisse zur Stadt und Region Osnabrück entsandte die Stadt Johann Carl Bertram Stüve als ihren Vertreter in die Zweite Kammer der Ständeversammlung in Hannover, wo er rasch an Macht und Ansehen gewann. Der Beginn einer beeindruckenden Karriere.

Auch wenn Stüve über seine eigenen Briefe gerade im Alter sehr bescheiden dachte und sie eher als „unreife Gedanken“ abqualifizierte (NLA OS Erw A 16 Nr. 269 fol. 47v: Brief an Frommann vom 1. Mai 1870), so eröffnen sie der Forschung einen unverstellten Blick auf den Menschen und Politiker Johann Carl Bertram Stüve, auf seine Gedankenwelt und seine spezielle Persönlichkeit, und zwar „vom jungen Studenten zum handelnden Politiker und Staatsmann bis zum stillen Beobachter des Zeitgeschehens und zum Geschichtsschreiber seiner Heimat“.[1] Vielleicht ist hier auch der Grund zu suchen, dass die Gegenbriefe Frommanns an Stüve nicht überliefert sind.

Nach dem Tod seiner Schwester Johanna (28. November 1864) und der Niederlegung des Bürgermeisteramtes (31. Dezember 1864) setzte Stüve als Mitglied verschiedener Kommissionen und Vereine und als Autor zahlreicher gesellschaftspolitischer und historischer Veröffentlichungen sein öffentliches Wirken fort. Aus der überlieferten Korrespondenz geht hervor, wie sehr Stüve an den Veränderungen seiner Zeit litt. Die Annexion des Königreichs Hannover und die Gründung des Kaiserreichs verurteilte er, technische Neuerungen beobachtete er mit Skepsis. Aber die Briefe offenbaren auch, dass Johann Carl Bertram Stüve bis zu seinem Tode regionalgeschichtlich gearbeitet hat und das politische Geschehen aufmerksam begleitete und kommentierte.

Stüves letzte Briefe an seinen Freund

Stüves Briefe im Januar und Februar 1872 an Friedrich Johannes Frommann machen deutlich, dass seine körperlichen Kräfte nachlassen. Dies zeigt sich gerade an seiner zunehmend unsicheren und unleserlich werdenden Handschrift. Trotzdem bringt er weiterhin seinen Alltag mit Lektüre, Reflektion und dem Schreiben zu. Glaubt man dem Vorwort des 1872 herausgegebenen zweiten Bandes der Geschichte des Hochstifts Osnabrück (1508-1623) hat Stüve dieses Manuskript endgültig erst am 30. Dezember 1871 abgeschlossen. Parallel arbeitete er an dem dritten Band und verfasst neben seinen historischen Studien weiterhin Abend für Abend Briefe an seinen Freund. Sie zeigen Stüve als einen Mann, dessen körperliche Kräfte nachlassen mögen, der aber nach wie vor sein geistiges Potential auszuschöpfen vermag. Am 25. Januar (Donnerstag) schreibt er an Frommann:

Man lernt bei diesen Spezialstudien der Geschichte unendlich viel. Nur Schade, dass es damit  //  so recht auf das Lebensende geht, und daß es einmal nicht bestritten werden kann, dass der Mensch  //  die Erfahrung nach allen Seiten hin nur für sich macht, und nicht im Stande ist, solche auf andere  //  zu übertragen. So ist denn das Leben doch immer lückenhaft und höchstens halb fruchtbar. Es kann  //  einen drücken, daß man so wenig für andere thun kann und daß man am Ende doch nur für sich selbst  //  lebt. Auch in größeren Dingen bleibt es dasselbe. Man muß sich bescheiden ‚wenn Glück auf Glück im Zeitenstrudel scheitert‘[2], wie Faust sagt.“ (NLA OS Erw A 16 Nr. 270 fol. 160v)

Und er fährt fort, dass er am Nachmittag noch einen längeren Spaziergang unternommen habe. Allerdings vermögen die Medikamente, die er erhält, nicht mehr anzuschlagen. Am 1. Februar schreibt er, dass seine Diät „eine bessere Wirkung thut als das Medicament“ (ebd. fol. 162v).

Noch in seinen letzten Briefen reflektiert Stüve die politische Situation und vergleicht die Verhältnisse in England und Deutschland auf dem Hintergrund der Ausführungen von Alexis Tocqueville (1805-1859), Edmund Burke (1729-1797) und August Ludwig von Schlözer (1735-1809). So schreibt er am Montag, 5. Februar 1872:

Brief Johann Carl Bertram Stüve an Friedrich Johannes Frommann vom 5. Februar 1872. Die rote Markierung kennzeichnet das nebenstehende Zitat. (NLA OS Erw A 16 Nr. 270 fol. 164v)

Es fällt mir ein, daß ich das Buch von Tocqueville über die frühe Verwaltung durchgeblättert habe. Man  //  hat es viel gepriesen. Ich finde es sehr oberflächlich, wie denn die Franzosen sind. Es interessirt  //  mich aber, daß alle Sünden der Revolutionszeit hergeleitet werden aus dem Mißverstande der  //  alten besseren Einrichtungen. Wir stehen darin den Franzosen nahe genug; darin aber stehen wir viel  //  besser, daß wir ungleich mehr Verständnis des Alten haben, als jene. Freilich es ist Alles confus genug;  //  aber doch nicht desperately wicked, wie Burke die englischen Sünden seiner Zeit bezeichnet.  //   Man könnte sagen, daß der Partikularismus von England die Uebel abgehalten habe, unter denen  //  Frankreich zugrunde gegangen ist. In Deutschland hat der Partikularismus, die Reichsgerichte  //  und was dazu gehört, in der That das Uebel weit mehr zurückgehalten. Man muß aber die Schlözerschen  //  Schriften aus den 80er Jahren lesen, um zu erkennen, wie dort das alles confundirt und corrum-  //  pirt ist. Der Grund liegt ohne Zweifel in der pedantischen Rechtsordnung, nach der man damals die  //  Dinge überall zu ordnen suchte, ohne Zweifel mangel- und fehlerhaft genug, aber doch nie mit der Willkür  //  des französischen Intendanten, der alles nach seiner Weisheit ordnete, d.h. konfundirte. Es ist aber  //  bei dem Letzeren die unbedingte französische Weisheit. In England war das Recht nicht principiell  //  verschlossen, wohl aber praktisch. Darin lag hier die Noth und Gefahr.“ (ebd., fol. 164v]

Am 6. Februar (Dienstag) setzte er die Arbeit an dem dritten Band der Geschichte des Hochstifts Osnabrück (1624-1647) fort. Er schreibt Frommann, dass er einen weiteren Teil abschließen konnte, der den Zeitraum bis 1633 behandele. Weitere Ausarbeitungen und Entwürfe fanden sich in seinem Nachlass, aus denen sein Neffe Gustav Stüve diesen dritten Band 1882 der Geschichte des Hochstifts herausgab.

Über seine Sorgen, den letzten Teil der Geschichte des Hochstifts vielleicht doch nicht abschließen zu können, schreibt er seinem Freund:

Brief Johann Carl Bertram Stüve an Friedrich Johannes Frommann vom 6. Februar 1872. Die rote Markierung kennzeichnet das nebenstehende Zitat. (NLA OS Erw A 16 Nr. 270 fol. 165r)

Aber ich sehe nun doch noch ein Ende und freue  //  mich darüber, doch einen Schluß herankommen zu sehen, nachdem ich eine ganze Reihe  //  Wochen doch nicht zum Schluße fortkommen konnte und mich dann mit der Frage plagen  //  mußte, ob ich überhaupt auf Vollendung hoffen dürfe. Es ist immer ein fatales Ding um  //  eine angefangene Arbeit, zumal wenn die Vollendung nicht zu erwarten ist. So lange  //  man an Vollendung denkt, bringt das immer eine gewisse Befriedigung, wenn man aber  //  den Gedanken nicht los wird, daß es sich eigentlich um eine verfehlte Unternehmung handelt, so  //  ist das ein peinliches Ding.“ (ebd., fol. 165r)

Zunehmend macht ihm das konkrete Schreiben Probleme. Am 7. Februar verfasst Stüve einen längeren Brief, klagt aber über einen Schreibkrampf, der das „mechanische Schreiben“ behindern würde, weshalb er nun langsamer schreiben müsse.

Seine Schrift wird im Folgenden immer unleserlicher. Am 12. Februar schreibt er seine letzten Zeilen an Friedrich Johannes Frommann:

Brief Johann Carl Bertram Stüve an Friedrich Johannes Frommann vom 12. Februar 1872. Die rote Markierung kennzeichnet das nebenstehende Zitat. (NLA OS Erw A 16 Nr. 270 fol. 166r)

Es wird mir jetzt sehr schwer zu schreiben. Mitunter geht’s noch, dann stockt es wieder und da  //  sitzt es dann fest genug. Der Schreibkrampf will nicht vorwärts, was mich sehr plagt.  //  Ich bin heute einigermaßen. Schreibend vorwärts, vorwärts! So stümpere ich denn weiter,  //  was mir doch etwas fortgegangen ist. Du mußt mir Zeit lassen. Gönne mir Zeit.“ (ebd., fol. 166r)

Am 16. Februar 1872 stirbt Johann Carl Bertram Stüve und wird im Familiengrab auf dem Hase-Friedhof beigesetzt.

 

 

Anmerkungen:

[1] Briefe Johann Carl Bertram Stüves. Erster Band: 1817-1848, eingeleitet und ausgewählt von Walter Vogel, Göttingen 1959, S. 9.

[2] Johann Wolfgang von Goethe, Faust – Der Tragödie erster Teil, Vs. 643.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thomas Brakmann (9. Februar 2022). „Gönne mir Zeit.“. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 14. November 2024 von https://doi.org/10.58079/prff


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