“Radikalenerlass” – Berufsverbote an der Universität Osnabrück in den 1970er Jahren

(Ein Beitrag von Anna Hopster, Studentische Hilfskraft des Universitäts-Hochschularchivs und Dr. Thorsten Unger, Archivar der Universität und der Hochschule Osnabrück)

Plakat zum Teach-In 1976 an der Universität Osnabrück (NLA OS Slg 66 Akz. 2016/103 Nr. 11 M)

Im Rahmen des vergangenen Tages der Archive 2018 zum Thema „Bürgerrechte – Demokratie“ präsentierte das im Nds. Landesarchiv – Standort Osnabrück untergebrachte Universitätsarchiv Osnabrück zwei Stellwände zur Universitätsgeschichte. Eine davon befasste sich mit Berufsverboten in Niedersachsen und an der Universität Osnabrück.

Berufsverbote in Niedersachsen

Am 01.1972 beschlossen die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Willy Brand gemeinsam „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen“ (sog. „Radikalenerlass“). Ziel: Bewerber, die verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickeln, sollten nicht im öffentlichen Dienst tätig sein. Ausschlaggebend war dabei die Tätigkeit in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Vereinigung. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren wurde von der einstellenden Behörde eine Regelanfrage an die Ämter für Verfassungsschutz gestellt. „Verdächtige“ Bewerber wurden vor eine Anhörungskommission zitiert, wo sie sich rechtfertigen konnten. Aufgehoben wurde der Erlass erst 18 Jahre später am 26.06.1990. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen im Jahr 2016 eine Kommission zur Aufarbeitung der Berufsverbote eingerichtet. Die Dokumentation liegt seit 2018 vor und kann über die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung bezogen werden (Berufsverbote in Niedersachsen 1972-1990. Eine Dokumentation, hg. von Jutta Rübke, Hannover 2018).

Berufsverbote im Zusammenhang mit der Universität Osnabrück

Mitte der 1970er Jahren waren auch Absolventen der Universität Osnabrück an den Standorten Osnabrück und Vechta betroffen. Protestveranstaltungen wie z.B. ein „Teach-In“ im Jahr 1976 richteten sich gegen die Berufsverbote in Osnabrück aber auch an anderen Universitäten.

Nicht nur Studierende waren betroffen: 1976 kandidierte ein Akademischer Rat der Universität bei den Kommunalwahlen in Osnabrück für den (nicht verbotenen) Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW). Es folgte zunächst eine Suspendierung und dann 1978 die Entlassung aus dem Dienst. Präsident Manfred Horstmann rechtfertigte 1978 die Entlassung: „Für mich als Amtsträger sind das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die übrigen bestehenden Gesetze bindend, das heißt, daß es in Gebieten der dienstrechtlichen Entscheidungen nicht den weiten Spielraum gibt, den man persönlich aufgrund seiner politischen Überzeugung für notwendig hält. […] Dies ist […] nur erreichbar, wenn bestehende Gesetze geändert werden.“

Zum Thema “Berufsverbote” haben sich im Universitätsarchiv Osnabrück und im Archiv des AStA der Universität Osnabrück Unterlagen überliefert, die noch der Aufarbeitung harren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Thorsten Unger (5. April 2018). “Radikalenerlass” – Berufsverbote an der Universität Osnabrück in den 1970er Jahren. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pr88


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