Abstracts der Sektion 1 (Werdegang und Wirken)
Am Donnerstag, den 5. Mai 2022, startete die Tagung “Johann Carl Bertram Stüve 1798-1872 – Politiker, Jurist, Publizist und Historiker”.

Nach den Grußworten von Dr. Sabine Graf (Präsidentin des Niedersächsischen Landesarchivs), Nils-Arne Kässens (Direktor des Museumsquartiers Osnabrück), Dr. Arne Butt (VGH-Stiftung) und Dr. Birgit Kehne (Vorsitzende des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück) startete die erste Sektion zum Thema “Werdegang und Wirken”.

Am ersten Tagungstag dominierte vor allem der Blick auf Stüve als Osnabrücker Bürgermeister und als hannoverscher Innenminister. Abgerundet wurde die erste Sektion durch einen Vortrag über die Relevanz landesgeschichtlicher Forschung am Beispiel Stüves. Coronabedingt waren einige der Referent:innen per Video zugeschaltet. Im Folgenden finden Sie die Abstracts der Vorträge der ersten Sektion und einige Foto-Impressionen:

Dr. Christine van den Heuvel, Ronnenberg: Johann Carl Bertram Stüve – Annäherung an seine Biographie

Das Andenken an Johann Carl Bertram Stüve wird heute noch in seiner Heimatstadt Osnabrück wachgehalten. Allerdings ist er über die Grenzen seines einstigen Wirkungsbereichs – das ehemalige Fürstentum Osnabrück und das Königreich Hannover – kaum mehr bekannt. In aktuellen historischen Überblickswerken zur Geschichte des 19. Jahrhunderts wird Stüve nur noch selten erwähnt. Soweit er heute noch überregionale Beachtung findet, ist diese Erinnerung mit dem von ihm maßgeblich beeinflussten Gesetzeswerk der Hannoverschen Ablösungsgesetzgebung verbunden. Sein mit den Waffen des Rechts geführter, letztlich vergeblicher Kampf gegen die Aufhebung des Hannoverschen Staatsgrundgesetzes im Jahr 1837 machte ihn zwar deutschlandweit bekannt, dennoch stand er in diesem Zusammenhang stets im Schatten des Protests der weitaus bekannteren „Göttinger Sieben“.
Der Vortrag möchte den Gründen nachgehen, die zum Vergessen von Stüves Persönlichkeit und seinen Verdiensten geführt haben. Auf den ersten Blick erscheint uns Stüve heute zeitentrückt und fremd. Bei strikter Ablehnung aller revolutionären Forderungen war seine politische Weltsicht geprägt von der Historischen Rechtsschule, die als organisch verstandene Gesellschafts- und Staatsvorstellung die Grundlage seines gesamten Handelns wurde. Allerdings gerieten Stüves politische Absichten der Bewahrung des Bestehenden unter Einsatz vorsichtiger Reformen seit der Revolution von 1848/49 in Misskredit und brachten ihm letztlich als Gegner Preußens den Verruf der kleindeutsch-borrussischen Geschichtsschreibung ein.
Professor Dr. Karl H. Schneider, Hannover: Stüve und die hannoversche Bauernbefreiung

Johann Carl Bertram Stüve gilt als einer der wichtigsten Väter der hannoverschen Bauernbefreiung. In dem Vortrag werden die Rahmenbedingungen der hannoverschen Agrarreformen kurz dargestellt, dann Stüves Argumentation für eine Reform, seine gesellschaftspolitischen Ansichten sowie seine Positionen hinsichtlich der Durchführung. Dabei wird auch deutlich, wie wenig er von der Revolution von 1830/31 hielt, und dass er keineswegs ein grundsätzlicher Gegner der preußischen Reformen nach dem Oktoberedikt war.
Zwei Faktoren sah er als wesentliche Gründe für eine schnelle Bauernbefreiung im Königreich Hannover an: Zum einen die nach 1814 eingeführte Grundsteuer, die keine Rücksicht auf feudale Lasten nahm, und zum anderen die grundlegende Krise des Nebengewerbes (vor allem der Leinenindustrie). Angesichts der hohen Belastung, so Stüve, konnten bislang die Bauern nur durch außerlandwirtschaftliche Einkommen überleben.
Was das Verfahren betrifft, präferierte er eine Kapitalablösung mit einer Umwandlung der Abgaben in eine feste Geldrente als Zwischenlösung. Landabtretungen hielt er für Hannover nur in besonderen Fällen für angemessen. Am Ende sollten die Bauern freie Eigentümer ihrer Höfe sein. Durch die Reform, so Stüves Annahme, sollten wieder mehr Bauern in der Lage sein, allein von den Erträgen ihres Landes eine auskömmliche Existenz führen zu können, ohne auf Nebenerwerb angewiesen zu sein.
Die hannoversche Ablösungsgesetzgebung von 1831/33 entspricht weitgehend der anderer deutscher Staaten, bemerkenswert ist vor allem Stüves Argumentation.
Professor Dr. Jörn Ipsen, Osnabrück: Stüve und der Hannoversche Staatsstreich 1837

Der Hannoversche Staatsstreich vollzog sich in mehreren Akten, deren letzter die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes und die Auflösung der Ständeversammlung am 1. November 1837 war. Bekannt ist, dass sieben Göttinger Professoren am 18. November 1837 eine Protestationsschrift an das Universitätskuratorium richteten, die ihre Entlassung aus dem Staatsdienst und für drei von ihnen die Landesverweisung zur Folge hatte. Weniger bekannt ist, dass die Stadt Osnabrück eine Verfassungsbeschwerde beim Deutschen Bund einlegte, deren Verfasser Johann Carl Bertram Stüve war, der sich in Osnabrück als Rechtsanwalt niedergelassen hatte und ab 1835 ihr Bürgermeister war. Stüve bildete fortan das Zentrum des Widerstands gegen den Staatsstreich, indem er in umfangreichen Gutachten die Fortgeltung des Staatsgrundgesetzes nachwies.
Die Verfassungsbeschwerde der Stadt Osnabrück wurde von der Bundesversammlung wegen fehlender Legitimation zurückgewiesen. Stüve gab seinen Kampf gegen den Staatsstreich indessen nicht auf. Auf sein Betreiben erteilte die Stadt Osnabrück den Juristen-Fakultäten Heidelberg, Jena und Tübingen Gutachtenaufträge in der Verfassungsangelegenheit. Vor allem das von dem Tübinger Professor Reyscher erstellte Gutachten bekräftigte die von Stüve vertretene Rechtsauffassung und führte dazu, dass auf Antrag mehrerer Bundesstaaten ein weiteres Verfahren in der hannoverschen Verfassungsangelegenheit betrieben wurde.
Ein weiteres Verfassungsbeschwerdeverfahren vor der Bundesversammlung wurde durch die Residenzstadt Hannover eingeleitet. Der Magistrat ging der Argumentation Stüves folgend von der Fortgeltung des Staatsgrundgesetzes aus und beklagte überdies die zahlreichen Repressionsmaßnahmen, denen sich die Wähler bei der Wahl der Ständeversammlung ausgesetzt sahen. Federführend war hierbei der Stadtdirektor Rumann. Die Vertretung der Residenzstadt vor der Bundesversammlung übernahm der in Frankfurt ansässige Rechtsanwalt Hessenberg. Die Eingaben der Stadt Hannover hatten die Suspendierung Rumanns als Stadtdirektor Hannovers und die Anklage sämtlicher Magistratsmitglieder wegen Majestätsbeleidigung und anderer Delikte vor der Justizkanzlei Hannover zur Folge. Die Verteidigung übernahm Stüve in seiner Eigenschaft als niedergelassener Rechtsanwalt. Er erstellte eine Verteidigungsschrift, in der sämtliche den Eingaben enthaltenen Tatsachenbehauptungen unter Beweis gestellt wurden und damit in einer mündlichen Verhandlung hätten erörtert werden müssen. Die Justizkanzlei verurteilte Rumann letztlich nur wegen Beleidigung des Kabinettsministers Schele zu einer Geldstrafe von 400 Talern. Die anderen Mitglieder des Magistrats wurden zu geringeren Strafen verurteilt. Für Stüve hatte das Verfahren noch eine unangenehme Konsequenz, weil er die Verteidigungsschrift im Verlag Frommann (Jena) veröffentlicht hatte. Die Landdrostei sah hierin einen Verstoß gegen das Zensurgesetz und erlegte Stüve eine Geldstrafe von 50 Talern auf.
Die Verfahren vor der Bundesversammlung und andere Dokumente des Verfassungskampfes sind in den vier Bänden des „Hannoverschen Portfolios“ und dem ersten Band des „Deutschen Staatsarchivs“ bestens dokumentiert und vermitteln auch heute noch lebendige Anschauung über die auf den Staatsstreich folgenden Jahre der Despotie im Königreich Hannover.
Dr. Nicolas Rügge, Hannover: „Keine Prinzipien, sondern praktische Resultate zu erreichen suchen“. Stüve als hannoverscher Innenminister 1848-1850

Ähnlich wie in anderen deutschen Bundesstaaten erhielt auch im Königreich Hannover 1848 Ministerverantwortung, wer breites Vertrauen genoss und geeignet schien, die öffentlichen Forderungen in geregelte Bahnen zu lenken. Dafür kam Stüve als führender Oppositioneller, der sich zugleich dem Recht besonders verpflichtet fühlte, hervorragend in Frage. Trotz Unbehagens über den Rollenwechsel, begleitet von ständigen Klagen über die Probleme und Hemmnisse – persönliche Zeugnisse sind in seinem Fall reicher überliefert als amtliche –, gelang ihm eine vergleichsweise lange und erfolgreiche Regierungszeit. Stüves Reformbilanz ist beeindruckend: Sie umfasste die staatliche und gemeindliche Verwaltung, die Justiz und die Ständeversammlung, also im modernen Verständnis sämtliche drei Gewalten. Dabei folgte er durchaus eigenen Prinzipien, wichtiger als deren allgemeine Durchsetzung war ihm aber, nach eigenem Bekenntnis, die praktische Wirksamkeit. Konkret bedeutete dies nicht zuletzt eine bewusste Beschränkung auf die Mission in Hannover und eine Vernachlässigung der in Frankfurt diskutierten Bundesreformen und Grundrechte. Nach dem Scheitern der revolutionären Bestrebungen auf zentraler Ebene standen dann auch die Stüve’schen Reformen wieder zur Disposition.
Rolf Spilker, Osnabrück: Schritte in die neue Zeit. Kommunale Aufgaben in der zweiten Amtszeit Stüves als Bürgermeister der Stadt Osnabrück (1852-1864)

Stüve hatte als Bürgermeister der Stadt Osnabrück in seiner zweiten Amtszeit vielfältige und weitreichende Aufgaben zu bewältigen, die die vielbeschworene „neue Zeit“ mit sich brachte. Die Stadt, die 1852 lediglich 13.718 Einwohner verzeichnete und insgesamt einen ausgesprochen kleinstädtischen Eindruck machte, dehnte sich infolge der Anbindung an die hannoversche Westbahn (1855) erstmals erheblich über den mittelalterlich geprägten Festungsgürtel aus. Dabei öffnete sie sich nicht nur durch das Niederreißen von Mauern und Wällen, zwangsläufig fand eine Entgrenzung auch mit dem Wandel hin zu einer industriellen Lebenswelt statt. Wie aber ging Stüve, der nach Einschätzung von Historikern „mit Schmerzen“ diese neue Zeit heraufziehen sah, „zu der er kein Verhältnis mehr hatte“, mit diesen Anforderungen um?
Ein Blick in einschlägige Quellen, die die Durchführung und Förderung verschiedener kommunaler Projekte (u.a. Stadterweiterung, Schuldentilgungsplan, städtisches Steinkohlenbergwerk Piesberg, Ansiedlung von Bergleuten in der Eversheide) dokumentieren, zeigen den Osnabrücker Bürgermeister als durchaus pragmatisch Handelnden mit dem Blick für zeitgenössische Erfordernisse. Dass er sich dabei als widersprüchliche Persönlichkeit zeigt, ist nicht von der Hand zu weisen. So z.B., wenn er zwar bekundet, der Eisenbahn nichts abgewinnen zu können, bei der Anforderung aber, das neue Verkehrsmittel zum Nutzen der Stadt zu implantieren, seine Vorstellungen erfolgreich und mit Blick auf die Zukunft durchsetzt.
Professor Dr. Dietmar von Reeken, Oldenburg: Aus der Geschichte lernen? Überlegungen zur Relevanz landesgeschichtlicher Forschung anhand von Leben und Werk Stüves

Johann Carl Bertram Stüve war neben seinen vielen anderen Tätigkeiten (auch) ein leidenschaftlicher Landeshistoriker, wobei dies in unterschiedlichen Phasen seines Lebens unterschiedlich stark zur Geltung kam. In dem Vortrag geht es weniger um den konkreten Ertrag seiner Forschungen, sondern vor allem um die Motive, die ihn bei seiner Forschung antrieben: Warum beschäftigte er sich mit der Geschichte, warum mit der Landesgeschichte? Was wollte er damit erreichen? Wie schlug sich dies in seiner wissenschaftlichen, aber auch in seiner politischen Praxis nieder? Und schließlich: Handelte es sich um konstante Motive und Vorstellungen oder gab es Veränderungen vor dem Hintergrund der biographischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Zeit zwischen den 1820er und den 1870er Jahren? Es geht also, allgemeiner gewendet, sowohl um den Zusammenhang von Leben und Geschichte als auch den von Vergangenheit und Gegenwart. Grundlage der Analyse sind neben einigen wenigen Publikationen insbesondere seine zahlreichen veröffentlichten Briefe, in denen er immer wieder auf die Geschichte und seine historische Arbeit Bezug nahm und sein Selbstverständnis zu erläutern versuchte.
