Akte im Osnabrücker Landesarchiv dokumentiert das Schicksal eines Gelsenkircheners NS-Opfers
In Gelsenkirchen-Horst wurde am 23. Mai 2018 ein Stolperstein des Kölner Künstlers Gunter Demnig für Lothar Keiner verlegt. Er erinnert an die Verfolgung Keiners im Dritten Reich (vgl. http://www.stolpersteine-gelsenkirchen.de/stolperstein_lothar_keiner.htm).
Der Verlegung ging eine intensive biographische Recherche voraus.
Eine zentrale Quelle für die Beschäftigung mit dem Schicksal Lothar Keiners ist seine im Standort Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs verwahrte Gefangenenpersonalakte. Denn Keiner war zwischen 1941 und 1942 Häftling der Strafanstalt Lingen. Seine hier über ihn geführte Häftlingsakte ist erhalten geblieben und kann heute im Lesesaal in Osnabrück eingesehen werden.
In ihr erfährt man viel über das Opfer, seine Familie und Beziehungen, aber auch über Täter und Verantwortung: Es hat sich von Lothar Keiner kein Foto erhalten! Aber durch die überlieferte Akte erhält er „ein Gesicht“ und einen Stolperstein. Sein Name bleibt in Erinnerung.
Lothar Adolf Wilhelm Keiner wird am 18. August 1908 in Mannheim geboren und lebt bis April 1940 in der Helenenstraße 13 in Gelsenkirchen-Horst. Im Juni 1940 wird er wegen homosexueller Kontakte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. NLA OS, Rep 947 Lin II Nr. 15404).
Diese Strafe verbüßt er zunächst in der JVA in Bochum. Aus dieser Zeit hat sich ein Brief Keiners an seine in den USA lebende Mutter vom 9. November 1940 erhalten. Aufgrund einer Zensurmaßnahme hat dieser Brief nie sein Ziel gefunden; er wurde in seiner Gefangenenpersonalakte abgeheftet. Lothar Keiner schreibt:
„Mir geht’s soweit leidlich, habe aber ziemlich abgenommen, weil die Verpflegung hier in letzter Zeit sehr schwer nachlässt. Gewicht jetzt 146 Pfund, mein Normalgewicht war 165 Pfund.“ (NLA OS, Rep 947 Lin II Nr. 15404)Dieser Satz ist rot unterstrichen, vermutlich der Grund für die Beschlagnahmung der Briefsendung.
Am 25. März 1941 wird Lothar Keiner in die Strafanstalt Lingen verlegt. Von hier aus schreibt er am 22. Juni 1941 erneut an seine Mutter in New York. Auch dieser Brief wird konfisziert, „wegen unwahrer Angaben“, wie handschriftlich in Bleistift auf dem Brief vermerkt wird. (NLA OS, Rep 947 Lin II Nr. 15404)
Nachdem Keiner mehr als die Hälfte der Strafe verbüßt hat, stellt er von Lingen aus ein Gnadengesuch an den Oberstaatsanwalt in Essen. Dieser nimmt Rücksprache mit der Gefängnisleitung in Lingen, die mit Schreiben vom 1. September 1941 eine vorzeitige Entlassung Keiner nicht unterstützt.
Seine Strafe endet damit erst am 18. April 1942. Eigentlich. Der Leiter der Lingener Haftanstalt schreibt nämlich im Februar 1942 an die Staatliche Kriminalpolizei in Recklinghausen und weist auf die bleibende Gefahr Keiners „für die männliche Jugend“ hin.
Die Kriminalpolizeiliche Stelle in Recklinghausen informiert die Haftanstalt Lingen am 1. April 1942, dass gegen Keiner „im Anschluss an die Strafverbüßung vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden“ und bittet um dessen Überstellung.
Damit handelt die Kripo ganz im Sinne Heinrich Himmlers, Chefs der Deutschen Polizei und Reichsführer SS, der im Juli 1940 verfügt, dass fortan Homosexuelle, „die mehr als einen Partner verführt haben, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugehaft zu nehmen“ seien.
Von Recklinghausen aus wird Keiner in das KZ Neuengamme bei Hamburg deportiert, wo er am 27. November 1942 stirbt.
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Thomas Brakmann (30. Mai 2018). Ein Stolperstein für Lothar Keiner. Osnabrücker Geschichtsblog. Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pr8g