Der Archivbestand „Schneideramt Bramsche“ findet Eingang in die Abteilung Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA OS)
(Ein Beitrag von Rose Scholl)

„Daß keinmand an ihme etwas zu tadeln gefunden“ wird Johann Friedrich Latour zum Abschluss seiner Schneiderlehre im Jahr 1726 attestiert (NLA OS, Erw D 23, Akz. 2024/40 Nr. 9)
In der Zeit von 1585 bis 1779 erhielten acht Bramscher Handwerkssparten das hoheitliche Privileg, sich zu insgesamt fünf zunftmäßigen Vereinigungen zusammenzuschließen. Ihre Statuten (Amtsordnungen) regelten unter anderem die Aufnahme in die Institution, die Lehr- und Wanderjahre, die Qualität ihrer Produkte, die innere Organisation und die soziale Absicherung. Die Grenzen des Kirchspiels Bramsche galten als Bannmeile, in der die Mitglieder vor auswärtiger Konkurrenz geschützt waren.
Die Tuchmacher waren die ersten, und die Kramer und Schneider waren die zweiten in der Reihe, die 1585 bzw. 1615 mit Amtsrechten ausgestattet worden waren. Die weiteren Ämter sind das Bäckeramt, 1617 privilegiert, das Schuhmacheramt (1664) sowie das Tischler-, Weißgerber- und Hutmacheramt, das erst zu Justus Mösers Amtszeit 1779 sein Privileg erhielt.
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