Über Gabriele Voßgröne

Promovierte Historikerin, freie Autorin, Schwerpunkt Stadt- und Regionalgeschichte, Bürgertumsforschung,

„Plümers Turm“ am Schloßwall in Osnabrück

Spätestens im Frühherbst, wenn das leuchtend rot gefärbte Weinlaub dem Betrachter ins Auge fällt, ist „Plümers Turm“ nicht mehr zu übersehen. Er steht in Osnabrück an der Kreuzung Schloßwall – Rehmstraße – Hans-Böckler-Straße – nur wenige Meter vor dem Ratsgymnasium. Der Schloßwall ist Teil der Bundesstraße 68 und wird entsprechend stark frequentiert. Es gab Zeiten, da galt der Turm als „Steh im Weg“ und die Diskussionen über einen möglichen Abriss währten lang. Aber – immer der Reihe nach, beginnen wir in alter Zeit:

„Plümers Turm“, entnommen: Dr. L. Hoffmeyer: „Plümers Turm“, in: Osnabrücker Tageblatt OT vom 13.3.1934, NLA OS Dep 3 b XVI, Nr. 85.

Seine Entstehungszeit ist in keinem Archiv festgehalten, anhand von überlieferten Karten und der Geschichte der Stadtmauer kann jedoch das 14. oder 15. Jahrhundert als Gründungszeit des Turmes gesehen werden. Ein Stadttor zum Passieren von Mensch, Vieh und Waren ist er jedenfalls nicht gewesen. Dazu boten sich im Westen der Stadt lediglich das Heger- und Martinitor und im Süden der Stadt das Johannistor an.

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Georg Wilhelm Quirll: Eine Papiermühle verändert die Neustädter Wüste in Osnabrück

„Hochwürdigst=Durchläuchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr!“ Diese Anrede  findet sich in einem Brief vom September des Jahres 1790 in einer umfangreichen Akte im Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Osnabrück. Das mag die gängige Ansprache gewesen sein, wenn man, wie die Kaufleute Quirll und Tenge aus Osnabrück, die Bitte um Genehmigung zum Bau einer Windmühle zwecks Papierherstellung und die Erlaubnis des alleinigen Lumpensammelns als benötigtes Material an die höchste Instanz einreichte. Mithilfe von Wind und dem Wasser der Fleckendorfer Welle in der Osnabrücker Wüste (von „woest“ – unbewohnbar) sollten die Lumpen zu Brei verarbeitet und in einem weiteren Arbeitsschritt in Handarbeit daraus Papier geschöpft werden.

„Situations Carte über das dem Heger Graben und dem Stadt Canale zufließende Wässer. 1815“ (NLA OS Dep 3 b IV Nr. 5110, Bearbeitung G. Voßgröne)

Und tatsächlich fühlen sich die aus dieser Zeit archivierten Seiten des „Erbpacht-Contrackts wegen der Papier=Windmühle auf der Fleckendorfer Welle an der Wüste“ eher wie Stoff denn Papier an.

Georg Wilhelm Quirll, seine Ehefrau Anna Margaretha Elisabeth – Tochter der wohlhabenden Osnabrücker Kaufmannsfamilie Tenge – und ihre Nachkommen waren berechtigt, dieses Stück Land aus dem Besitz des Evangelischen Waisenhofs zu nutzen. Jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: So hatte Quirll einen vom Magistrat festgelegten Weg zu seiner Mühle zu nutzen. Auch untersagte man ihm jegliche Tierhaltung; nicht einmal Hühner waren gestattet.

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(K)eine „Motte“ in der Wüste?

Wer bei dieser Überschrift an den kleinen Schmetterling denkt, dessen ungeliebte Raupe sich gerne in wollige Stoffe verbeißt – der irrt gewaltig. Auch handelt es sich bei dieser Motte nicht um eine „junge leichtlebige Frau“, wie sie der Duden noch als “jederzeit zu Späßen aufgelegtes Mädchen“ oder eben „flotte Motte“ erklärt. Bei unserer „Motte“ handelt es sich um ein bauliches Phänomen des Mittelalters, dessen Name französischen Ursprungs ist: la motte = Erdschollen, Klumpen oder Sode.

Motte, Idealbild einer Turmhügelburg, Arcisse de Caumont (1801-1873), Public domain, via Wikimedia Commons (Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/de/Motte_Strichzeichnung.png)
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Die Wüste in Osnabrück: Der „große Kanal“ teilte das „woeste Land“

Im 18. Jahrhundert war Osnabrück noch „ringsherum mit Wällen, Mauern und meistentheils doppelten Graben umgeben“ beschrieb 1789 der Ratsherr, Syndicus und Stadtchronist Dr. Johann Eberhard Stüve (1715-1798) die Festungsanlagen seiner Heimatstadt. Noch in seiner Zeit bot das „woeste Land“ im Westen der Stadt aufgrund der morastigen Beschaffenheit ein ständiges Ärgernis (woest = unbewohnbar, sumpfig, morastig).

Ausschnitt vom „Grundriss von der Stadt Osnabrück und ihrem Bezirk“ von Carl Hollenberg 1822 (NLA OS K 62 c Nr. 158 H, Bildrechte NLA OS)

Ursprünglich stellten die vier Stadtviertel der seit 1306 vereinigten Alt- und Neustadt je eine „Layschaft“ dar. Als die Einwohnerzahl innerhalb der engen Stadtmauern anwuchs, nutzten die Bürger das Land vor den Stadttoren zunehmend für die Weidehaltung ihres Viehs. Außer den Kuhhirten mussten auch Bürgerkinder die Kühe, Pferde, Schweine, Ziegen und Gänse aus der Stadt auf das Land hinter den direkt vor der Stadtmauer angelegten Gärten führen. Das jeweils zum Durchtrieb genutzte Stadttor gab den Namen für eine Laischaft, von denen es folglich sechs gab: Herrenteichs-, Hase-, Nortrupper-, Heger-, Martianer- und Neustädter- (bzw. Johannes-)Laischaft. Neben der Instandhaltung der Wege vor den Mauern waren die Mitglieder der Laischaften auch für den Zustand  des Weide-, Wiesen-, Busch- und Baumgeländes innerhalb ihres Bezirkes zuständig. Den äußersten Begrenzungsring der Laischaften bildeten die „Landwehren“ – zur Verteidigung angelegte Graben- und Wallanlagen, dicht mit Buschwerk bepflanzt, das ein Eindringen in das Gebiet vor den Stadttoren erschweren, bzw. verhindern sollte. Heute bieten sich die Überreste der Landwehren  zu Spaziergängen an – jedoch endet in diversen Osnabrücker Stadtteilen die Bebauung direkt davor: Ein Gefühl für die ehemalige Weite zwischen Stadtmauer und Landwehr (ca. 3 km) entsteht auf diese Weise nicht.

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