(Ein Beitrag von Anna Hopster, Studentische Hilfskraft des Universitäts-Hochschularchivs und Dr. Thorsten Unger, Archivar der Universität und der Hochschule Osnabrück)
Plakat zum Teach-In 1976 an der Universität Osnabrück (NLA OS Slg 66 Akz. 2016/103 Nr. 11 M)
Im Rahmen des vergangenen Tages der Archive 2018 zum Thema „Bürgerrechte – Demokratie“ präsentierte das im Nds. Landesarchiv – Standort Osnabrück untergebrachte Universitätsarchiv Osnabrück zwei Stellwände zur Universitätsgeschichte. Eine davon befasste sich mit Berufsverboten in Niedersachsen und an der Universität Osnabrück.
Berufsverbote in Niedersachsen
Am 01.1972 beschlossen die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Willy Brand gemeinsam „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremen Organisationen“ (sog. „Radikalenerlass“). Ziel: Bewerber, die verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickeln, sollten nicht im öffentlichen Dienst tätig sein. Ausschlaggebend war dabei die Tätigkeit in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei oder Vereinigung. Im Rahmen von Bewerbungsverfahren wurde von der einstellenden Behörde eine Regelanfrage an die Ämter für Verfassungsschutz gestellt. „Verdächtige“ Bewerber wurden vor eine Anhörungskommission zitiert, wo sie sich rechtfertigen konnten. Aufgehoben wurde der Erlass erst 18 Jahre später am 26.06.1990. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen im Jahr 2016 eine Kommission zur Aufarbeitung der Berufsverbote eingerichtet. Die Dokumentation liegt seit 2018 vor und kann über die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung bezogen werden (Berufsverbote in Niedersachsen 1972-1990. Eine Dokumentation, hg. von Jutta Rübke, Hannover 2018). Weiterlesen →