Ein Beitrag von Karl Kassenbrock
Zu den Antragstellern, die sich an die „Entscheidungsstelle für die Meldepflicht aus VO 6/41“ wandten, gehörte der Palästinapionier Kurt Reilinger, der vom 15.10.1944 bis 31.03.1945 KZ-Häftling in einem mobilen Außenlager in Osnabrück war.[1]
Aber es war nicht Hans Georg Calmeyer, sondern ausgerechnet ein Nationalsozialist, der dafür sorgte, dass Reilinger seinen Rettungswiderstand erfolgreich fortsetzen konnte.