Tagesfahrt zu Mühlen des Osnabrücker Landes

Exkursion des Historischen Vereins am 19. August

Das Osnabrücker Land ist ein Land der Mühlen – mehr als 300 Mühlen sind einmal vorhanden gewesen. Unter der Leitung des Mühlenexperten Prof. Rüdiger Wormuth und des Möser-Spezialisten Martin Siemsen M.A. führt eine Exkursion des Historischen Vereins am Samstag, 19. August 2023 zu vier einzigartigen Mühlen und Mühlenanlagen, deren unterschiedliche Funktionsweise und Bedeutung vor Ort erläutert werden.

Windmühle in Groß Mimmelage. (2008 aufgenommen; Wikipedia)

Der Schwerpunkt liegt auf Mühlen aus der Zeit von Justus Möser, der sich in amtlicher Funktion auch mit der „Landesherrlichen Befugnis bey Anlegung neuer Mühlen“ beschäftigte, dessen einschlägige Texte über Mühlen und Mühlenrecht aber nicht nur juristisch oder technisch sind, sondern durchaus auch humorvoll sein können, wie deren Vortrag verdeutlichen wird.

Die Führung startet am Samstag, 19. August 2023 um 9 Uhr auf dem Parkplatz der Abteilung Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs (Schloßstraße 29). Mittags ist ein gemeinsames Mittagessen geplant. Die Rückkehr wird gegen 17.00 Uhr sein.

Die Kosten für eine Teilnahme betragen 25,00 €.

Zu der Exkursion können sich sich telefonisch oder persönlich zu den Geschäftszeiten der Geschäftsstelle (Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-13) oder per Mail unter info@historischer-verein-osnabrueck.de anmelden.

Anmeldeschluss für die Exkursion ist am: 4.8.2023

Georg Wilhelm Quirll: Eine Papiermühle verändert die Neustädter Wüste in Osnabrück

„Hochwürdigst=Durchläuchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr!“ Diese Anrede  findet sich in einem Brief vom September des Jahres 1790 in einer umfangreichen Akte im Niedersächsischen Landesarchiv – Abteilung Osnabrück. Das mag die gängige Ansprache gewesen sein, wenn man, wie die Kaufleute Quirll und Tenge aus Osnabrück, die Bitte um Genehmigung zum Bau einer Windmühle zwecks Papierherstellung und die Erlaubnis des alleinigen Lumpensammelns als benötigtes Material an die höchste Instanz einreichte. Mithilfe von Wind und dem Wasser der Fleckendorfer Welle in der Osnabrücker Wüste (von „woest“ – unbewohnbar) sollten die Lumpen zu Brei verarbeitet und in einem weiteren Arbeitsschritt in Handarbeit daraus Papier geschöpft werden.

„Situations Carte über das dem Heger Graben und dem Stadt Canale zufließende Wässer. 1815“ (NLA OS Dep 3 b IV Nr. 5110, Bearbeitung G. Voßgröne)

Und tatsächlich fühlen sich die aus dieser Zeit archivierten Seiten des „Erbpacht-Contrackts wegen der Papier=Windmühle auf der Fleckendorfer Welle an der Wüste“ eher wie Stoff denn Papier an.

Georg Wilhelm Quirll, seine Ehefrau Anna Margaretha Elisabeth – Tochter der wohlhabenden Osnabrücker Kaufmannsfamilie Tenge – und ihre Nachkommen waren berechtigt, dieses Stück Land aus dem Besitz des Evangelischen Waisenhofs zu nutzen. Jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: So hatte Quirll einen vom Magistrat festgelegten Weg zu seiner Mühle zu nutzen. Auch untersagte man ihm jegliche Tierhaltung; nicht einmal Hühner waren gestattet.

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