Anklage wegen “Beihilfe zum Mord“?

Strafverteidiger Thomas Klein: Hans Calmeyer müsste sich heute vor Gericht verantworten

Das Wirken Hans Calmeyers und seine Rolle als Teil der Besatzungsmacht in den Niederlanden zwischen 1940 bis 1945 ist nicht nur Inhalt einer geschichtswissenschaftlichen und theologisch-ethischen Kontroverse. Im Rahmen einer Stellungnahme für die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) blickt der Osnabrücker Rechtsanwalt Thomas Klein aus der Sicht eines Strafverteidigers auf die Rolle des Leiters der Entscheidungsstelle in Den Haag. Die Fragen (in Fettdruck) stellte der NOZ-Redakteur Sebastian Stricker.

Ein Gericht, so Kleins Fazit, würde den Osnabrücker NS-Funktionär heute vermutlich der „x-fachen Beihilfe zum Mord“ für schuldig befinden. Thomas Klein, der auch für die Grünen ein Mandat im Osnabrücker Rat wahrnimmt, mahnt daher bei der Umbenennung der Villa Schlikker zur Vorsicht.

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