Calmeyer war ein Menschenretter

Dr. Mathias Middelberg (Osnabrück / Berlin) befasst sich kritisch mit den Thesen des Buches „Het raadsel van Femma“ und einer Petition aus den Niederlanden zur Namensgebung für die Osnabrücker Villa Schlikker

In ihrem Buch „Het raadsel van Femma“ (Amsterdam, 2020) berichtet die Journalistin Els van Diggele über das Schicksal der damals gerade 15-jährigen Femma Fleijsman-Swaalep, die während der Judenverfolgung der Nazis in den Niederlanden zur „Beute eines Menschenretters“ geworden sei.[1] Mit dem „Menschenretter“ ist Hans Calmeyer gemeint, den van Diggele dann allerdings nicht als solchen, sondern als „Büromörder“ (Het raadsel, S. 111) zu enttarnen sucht. Calmeyer sei dafür verantwortlich, dass Femma nach Bergen-Belsen und später nach Auschwitz deportiert wurde.

Calmeyer sei zwar kein Nazi gewesen, aber auch kein Widerständler. Gegen die anti-jüdischen Maßregeln habe er nie „protestiert“ (Het raadsel, S. 37). Er habe einfach ein unbeschwertes Leben als „Hans im Glück“ (Het raadsel, S. 46 f.) bzw. als „Sonntagskind“ führen wollen. Vor allem deshalb habe er dem Soldatendienst entsagen und in die Besatzungsverwaltung der Deutschen nach Den Haag wechseln wollen. Die Abstammungsprüfungen habe er nicht mit irgendeiner Rettungsabsicht, sondern „ohne eine Mission“ betrieben (Het raadsel, S. 254). Für ihn sei entscheidend gewesen, dass er lange auf seinem Posten bleiben konnte. Calmeyer sei ein „stinknormaler Opportunist“ gewesen (S. 249), der Karriere machen wollte und Angst davor hatte, wieder als Soldat an die Front versetzt zu werden (Het raadsel, S. 195).

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Calmeyer leistete keine Beihilfe zum Mord

Entgegnung von Dr. Mathias Middelberg auf den Blog-Beitrag „Anklage wegen ‚Beihilfe zum Mord‘?

Der Strafverteidiger Thomas Klein stellt in seinem Gastbeitrag vom 26. Mai im Osnabrücker Geschichtsblog die These auf, dass Hans Calmeyer sich heute vermutlich wegen einer „x-fachen Beihilfe zum Mord“ vor Gericht verantworten müsste (https://hvos.hypotheses.org/5166).[1]

Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Dr. Mathias Middelberg, der sich in einer rechtshistorischen Dissertation mit der rechtlichen Einordnung des Wirkens Calmeyers befasst[2] und 2015 eine Calmeyer-Biografie vorgelegt hat[3], nimmt zu dieser juristischen Beurteilung Kleins in einem Gastbeitrag Stellung.

Dabei konzentriert sich Middelberg für die Beantwortung der Frage „Wäre Calmeyer wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen?“ auf eine rein juristische Bewertung gemessen an den Maßstäben der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

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