Entgegnung von Dr. Mathias Middelberg auf den Blog-Beitrag „Anklage wegen ‚Beihilfe zum Mord‘?“
Der Strafverteidiger Thomas Klein stellt in seinem Gastbeitrag vom 26. Mai im Osnabrücker Geschichtsblog die These auf, dass Hans Calmeyer sich heute vermutlich wegen einer „x-fachen Beihilfe zum Mord“ vor Gericht verantworten müsste (https://hvos.hypotheses.org/5166).[1]
Der Jurist und Bundestagsabgeordnete Dr. Mathias Middelberg, der sich in einer rechtshistorischen Dissertation mit der rechtlichen Einordnung des Wirkens Calmeyers befasst[2] und 2015 eine Calmeyer-Biografie vorgelegt hat[3], nimmt zu dieser juristischen Beurteilung Kleins in einem Gastbeitrag Stellung.
Dabei konzentriert sich Middelberg für die Beantwortung der Frage „Wäre Calmeyer wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen?“ auf eine rein juristische Bewertung gemessen an den Maßstäben der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).