23. November 1967 – Das Landgericht Osnabrück verkündet sein Urteil gegen Bruno Fabeyer

Am 23. November widmet sich das WDR ZeitZeichen dem Urteil gegen den “Moormörder” Bruno Fabeyer am 23.11.1967. (Ankündigung des WDR)

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegszeit erweist sich nach WDR-Recherchen als Justizskandal. Ein ehemaliger Wehrmachtsrichter urteilte im Verfahren gegen den sogenannten “Moormörder” 1967 über ein NS-Opfer.

Es war ein kurzer Prozess: Ganze vier Tage brauchte die große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück für das Urteil: lebenslänglich Zuchthaus und Sicherungsverwahrung.

18 Monate hatte das ganze Land nach Fabeyer gefahndet: Neben Hundertschaften der Polizei beteiligen sich auch Schützen- und Jagdvereine, Feuerwehrleute und sogar Besitzer von Privatflugzeugen.

Der Gesuchte fand Unterschlupf im Unterholz oder in abgelegenen Scheunen. Auf norddeutschen und westfälischen Bauernhöfen, aber auch in der Eifel klaute er vor allem Lebensmittel. Auf der Flucht hatte er einen Polizisten erschossen und einen Postbeamten schwer verletzt.

Im Prozess spielte neben den Taten vor allem der Lebenslauf des 1926 geborenen Bruno Fabeyer eine entscheidende Rolle. Schon als 11-jähriger kam der schwer stotternde Junge in ein berüchtigtes Erziehungsheim der Nazis, als 18-Jähriger wurde er 1944 zur Wehrmacht eingezogen. Als er vor dort zu seiner Mutter floh, wurde er zu schwerer Zwangsarbeit in verschiedenen Konzentrationslagern verurteilt.

Weiterlesen